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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Ihr!

    Weis jemand von euch wie das ist wenn man einen Studienplatz den man von der ZVS bekommen hat freiwillig nicht annimmt (weil man z.B. nicht an diese Uni will)? Darf man sich dann ganz normal zum Sommersemester wiederbewerben so als ob man keinen Platz bekommen hätte? Oder gibts da irgendwelche Auflagen?

    liebe Grüße, Julie



  2. #2
    Addict
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    Gibt's keine Auflagen... kannst dich ganz normal wieder bewerben.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Gleich eine Frage hinterher: Wenn ich einen Dienst ableisten muss und daher den jetzigen Platz nicht annehmen kann, muss ich dann explizit bei der ZVS Bescheid sagen, dass ich ihn aufgrund eines Dienstes jetzt noch nicht annehmen kann oder brauch ich einfach überhaupt nicht reagieren ?



  4. #4
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    Das steht doch alles in der ZVSinfo und auf www.zvs.de - lest euch das doch mal durch, das haben die nicht aus Langeweile alles geschrieben...

    Nein, du musst nix tun - einfach den Bescheid aufheben und dann nach dem Zivi bei der Bewerbung ein oder zwei Häkchen anders setzen.

    @Juli: Wenn du den Platz verfallen lässt, hat das keinerlei EInfluss auf spätere Bewerbungen - Sonderfall ist der Dienst (s.o.)
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