An dein zuständiges Landesprüfungsamt, die helfen dir sicher gerne weiter.Zitat von SynC
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Hallo!
Ich hätte mal eine Frage: Und zwar habe ich gehört, dass man als Hörgeschädigter (mit Hörgeräten oder Cochlea Implantat) bei der Physikums-Anmeldung einen speziellen Antrag stellen muss, damit man die Hörgeräte in der schriftlichen und mündlichen Prüfung tragen darf. Was ist dabei zu beachten? Hat jemand von euch da vielleicht schon erfahrungen gemacht? Ich benutze außerdem auch eine Mikroportanlage, würde die gerne auch bei der mündlichen Prüfung verwenden...ist sowas möglich?
Sorry die Fragen sind ziemlich speziell, aber ich weiß nicht an wen ich mich sonst wenden soll ;)
An dein zuständiges Landesprüfungsamt, die helfen dir sicher gerne weiter.Zitat von SynC
Findet das ausser mir Keiner lustig?Zitat von SynC
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ja, irgendwie schon =)Zitat von alive