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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Halloo!

    Ich habe da mal eine Frage.

    Und zwar leiste ich bis nächstes Jahr im Juni Zivildienst. Ich kann mich aber trotzdem zum SS bei der ZVS um einen Medizinstudienplatz bewerben.

    Wenn ich das mache und einen Studienplatz zugesagt bekomme, dann wird dieser doch bis zum WS "zurückgestellt", da ich Zivi mache.

    Soweit richtig?

    Jetzt die konkrete Frage: Angenommen ich bewerbe mich bei 6 Unis. Bei einer bekomme ich eine Zusage (z.B. Marburg), wird mir dann der Studienplatz explizit nur für Marburg zum WS reserviert oder kann ich dann zum WS irgendeine Uni wählen?




    Versteht jemand was ich meine?

    Vielen Dank



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Hallo!
    Zuerst einmal nicht böse sein, aber das sind alles doch wirklich keine Geheimnisse, die man auf www.zvs.de nachlesen kann. Denoch antworte ich einfach mal.

    Zitat Zitat von :tom
    Wenn ich das mache und einen Studienplatz zugesagt bekomme, dann wird dieser doch bis zum WS "zurückgestellt", da ich Zivi mache.
    Nicht ganz richtig, da du zwei Bewerbungstermine lang einen Anspruch auf einen während eines Dienstes erhaltenen Studienplatz hast. In deinem Fall also bis zum SS 08

    Zitat Zitat von :tom
    Jetzt die konkrete Frage: Angenommen ich bewerbe mich bei 6 Unis. Bei einer bekomme ich eine Zusage (z.B. Marburg), wird mir dann der Studienplatz explizit nur für Marburg zum WS reserviert oder kann ich dann zum WS irgendeine Uni wählen?
    Den Anspruch hast du nur für die Universität, an der du den Platz erhalten hast.



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  3. #3
    auf zum Atem ! Avatar von ClooneyGeorge
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    Hallo Tom,


    also wenn sich an den ZVS Regeln nichts geändert hat gilt Deine Zusage "nur" für den Studienplatz, nicht für den Studienort.

    Du hast also bei Deiner nächsten Bewerbung schonmal einen Studienplatz sicher, der Studienort wird jedoch wieder neu vergeben.
    So war es bei mir damals auch, hatte während des Zivildienstes eine Zusage für Lübeck, bei der nächsten Bewerbung bin ich dann nach Göttingen (Erstwunsch) gekommen.

    Gruß
    Clooney
    Nearly all men can stand adversity, but if you want to test a man's character, give him power.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    ich hab damals nen studienplatz in bonn über auswahlverfahren bekommen, und den mussten die mir in bonn auch das zivi-jahr über freihalten. war aber halt direkt von der uni und nicht von der zvs vergeben.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Zitat Zitat von ClooneyGeorge
    Hallo Tom,
    also wenn sich an den ZVS Regeln nichts geändert hat gilt Deine Zusage "nur" für den Studienplatz, nicht für den Studienort.
    Du hast also bei Deiner nächsten Bewerbung schonmal einen Studienplatz sicher, der Studienort wird jedoch wieder neu vergeben.
    So war es bei mir damals auch, hatte während des Zivildienstes eine Zusage für Lübeck, bei der nächsten Bewerbung bin ich dann nach Göttingen (Erstwunsch) gekommen.
    Gruß
    Clooney
    Das ist definitiv falsch! Die Regeln haben sich anscheinend geändert. Nur wenn du während deines Dienstes einen Platz in der Wartezeitquote bekommst, kannst du, wenn du dich erneut bewirbst eine andere Uni angeben und erhälst da dann auch den Platz. Das dürfte aber nur für einen verschwindend geringer Teil der Bewerber gelten. Etwa dreißigjährige, die wegen der Pflege eines Angehörigen den Platz nicht annehmen konnten.

    Für alle anderen (also in der NC- oder Auswahlverfahrenquote zugelassen wurden) gilt, dass sie nur einen Anspruch auf einen Platz an der gleichen Uni haben, sonst verfällt dein Platz. Also Vorsicht!



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