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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo!
    Kennt vielleicht jemand einen Rechtsanwalt, der sich mit dem ärztlichen Berufserlaubnis kennt?

    Ich bin jetzt dabei als non-EU ausländerin Bei der Bezirksregierung Köln, mein BE zu beantragen. Da mein Heimatsland unter den Entwiklungsländern steht, muss ich die Erklärung der Gesundheitsbehörden meines Heimatlandes vorlegen dass meine Weitrbildung in Deutschland im Interesse des betreffenden Staates ist! Leider die Behörde des Lands kein Verständnis dafür hat. Ich suche gerade eine Lösung die sache ohne diese Erklärung zu schaffen.

    Würde mich über einen Rat freuen!



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  2. #2
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    bei uns ist TRUS ein muß!!!!
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    nimm mal kontakt zum user "Tombow" hier auf, der kann dir eventuell helfen.
    ich denke urologisch!




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  3. #3
    Banned Avatar von Tombow
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    Штрафбат
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    So-so...weiß nicht, ob die Vorlage so einer Bescheinigung aus dem Heimatland Pflicht ist oder nicht und ob es im Ermessensspielraum der Bezirksregierung liegt, sowas zu verlangen. Auf Arbeits- und Ausländerrecht spezialisierte Anwälte gibt es in Köln einige.

    Ich mußte zum Glück nicht von einem davon Gebrauch machen, aber für den Fall hat mir jemand (selbst ehemaliger Mandant in einer ähnlichen Situation) die Anwaltskanzlei Mühlens (Addresse müßte eigentlich in den Gelben Seiten für Köln stehen, genauere Kontaktdaten habe ich nicht) empfohlen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Tombow

    Die Vorlage dieser Brief steht tatsächlich auf der Liste den erforderlichen Unterlagen dass ich vorlegen muss:
    (Erklärung der Obersten Gesundheitsbehörde Ihres Heimatslandandes dass Ihre ärzliche Weiterbildung in einem bestimmten fachgebiet in der BRD im Interesse des betreffenden Staates geünscht wird)

    Ich habe heute mit dem von Dir empfohlenen Rechtsanwalt kontakt genommen. Mal sehen inwiefern er mit dem Thema helfen kann...



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  5. #5
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    Mein Anwalt kann das. Mail mich an. Gruss, Joe



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