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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Banned Avatar von Niki
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    24.02.2005
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    797
    Hi!


    Wie ihr alle wisst, muss man 3 Monate das KPP ableisten, ich nur 2 Monate, während man dabei keinen Cent an Geld bekommt, höchstens mal ein Mittagessen!

    Kann man sich während dieser Zeit arbeitslos melden und so seinen Unterhalt finanzieren?

    MfG



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Arbeitslos melden ist kein Problem. Ich mache jetzt auch mein KPP und bin arbeitslos gemeldet. Allerdings bekomme ich kein Arbeitslosengeld, da ich darauf keinen Anspruch habe.
    Wenn du einen Anspruch hast, dann kann es gut sein, dass du Geld von der BA bekommst, während du das Praktikum machst.
    Die "nette" Frau vom Arbeitsamt meinte sogar zu mir, dass sie Praktikas fördern, wobei ich nicht weiss, was sie damit genau meinte.
    Auf jeden Fall findet die BA Praktikas immer klasse. Und den genauen Zweck des KPP musst du denen ja auch nicht unter die Nase reiben, noch nicht einmal das du es überhaupt machst.



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  3. #3
    läuft... Avatar von altalena
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    24.02.2005
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    auf geht's, ab geht's
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    Wenn du ein unbezahltes KPP machst, ist es kein Problem, dich arbeitslos zu melden und Kohle von der BA zu kassieren (insofern du 'nen Anspruch hast). Ich glaube, wenn die BA sagt, die fördern Praktika, dann zählt das unter "Trainingsmaßnahme" und man bekommt dann dafür Geld, aber da isses wohl nicht so leicht reinzukommen wie in ein unbezahltes KPP - is ja klar...



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  4. #4
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    29.06.2006
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    kurze zwischenfrage: was muss man denn anstellen, um anspruch auf AG zu haben?

    muss man dafür schonmal ein längerfristiges beschäftigungsverhältnis gehabt haben oder wie?
    leider geil



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  5. #5
    Krankenpfleger
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    Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man glaub ich nur wenn man längere Zeit erwerbstätig war und brav in das Sozialsystem eingezahlt hat! dann bekommt man ein halbes Jahr oder so zw. 60% und 70% seines vorherigen Gehalts... ohne Gewähr



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