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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    "Nützen Wartesemester noch?

    Ebenfalls vor der 60-Prozent-Quote vergibt die ZVS 20 Prozent der Plätze an die, die bereits mehrmals bei der Vergabe leer ausgegangen sind. Als Wartesemester gelten die Semester, die Jugendliche nach ihrem Abitur nicht an einer Hochschule eingeschrieben waren. Nach dem Willen der Hochschulrektorenkonferenz soll die Regel bald abgeschafft werden – Wartesemester würden nichts über die Qualität der Bewerber aussagen."


    was haltet ihr davon?? wannn könnte das denn eintreten, ich hab nämlich panik bekommen als ich das gelesen hab!

    ach der link: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv...05/1794879.asp



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  2. #2
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    Erstmal das Datum beachten: 03.05.2005
    Das war nen Artikel zu der letzten Änderung. Damals wurde die Warterquote von 25% auf 20% reduziert und vorallem die AdHs aufgewertet.

    Andererseits wärs schon so dass eine komplette Abschaffung der Wartezeit das beste wäre was passieren könnte. Man kann ja stattdessen für diese 20% nen Test einführen. Aber ohne ne Leistung zu erbringen nen Platz zu kriegen kanns ja nicht wirklich sein...



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  3. #3
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    ohne warten n test zu absolvieren wär ja auch noch supi aber dass man gleich sagt, wartezeit sollte abgeschafft werden is einfach nur *******. ich mein nich jeder kann aus welchen gründen auch immer son super abi machen, das heißt dann aber noch laaaange nich, dass die dann keine guten ärzte werden können und wenn man nun ma unbedingt arzt werden will und dafür 5 JAHRE in kauf nimmt mit nix tun dann find ich hat die person das auch vedient zu studieren. aber das verstehst DU natürlich nnich....



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Demisz
    wannn könnte das denn eintreten
    wann genau, wenn überhaupt, das weiß ich leider nicht ;

    Aber ist es nicht so, dass es jedem Bürger in Deutschland (vgl. Freiheit der Berufswahl als Grundrecht) garantiert sein mus, dass er den gewünschten Beruf erlernen kann! Klar ist es vom Arbeitsmarkt abhänig, z.B. einer findet keine Lehrstelle als z.B. Koch.
    Das ist jedoch,glaube ich, an der (staatlichen) Uni anders, weil es ja kein Arbeitgeber an sich gibt.
    Also wäre es auf alle Fälle notwendig, einen "Grantieschein" zu geben, z.B. die Wartezeitquote jetzt. Diese Quote gibt es ja auch in anderen NC-starken Fächern, z.B. ist der NC für Molekulare Medizin 1,0 - Wartezeit beträgt 16 WS.

    Und noch mal zu der Frage wann dies eintretten würde, es würde wohl,so denke ich , noch ein paar Jährchen dauren, schließlich sind wir hier in Deutschland , und die Wartezeitquote abschaffen würde ja letzten Endes bedeutet das Gesetz zu ändern, und das dauert, aber selbst wenn es schnell geschehen würde, müsste man noch eine Übergangsregelung für die aktuellen Warter einführen, wennn dies nämlich nicht gemacht würde, würden wohl einige (bzw. sehr sehr viele ) zum Anwalt (völlig zu Recht) gehen , da in diesem Fall eindeutig das Recht gebrochen würde, aber das spiegelt wieder.
    LG Books
    Geändert von Books (22.02.2007 um 14:25 Uhr)



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von michael333
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    Zitat Zitat von Nichtwarter
    Aber ohne ne Leistung zu erbringen nen Platz zu kriegen kanns ja nicht wirklich sein...

    Lieber Nichtwarter, man kann auch während einer Wartezeit Leistung erbringen. Keiner sitzt fünf Jahre zu Hause vor der Glotze und wartet auf seinen Platz.

    Das was du hier wieder schreibst führt nur dazu, dass sich die Warter von dir angepisst fühlen.



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