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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.04.2006
    Beiträge
    1.402
    In den AdH Bedingungen der Unis wird häufig "Ausbildung ODER einschlägige Berufstätigkeit" positiv angerechnet. Nur was zählt dazu? Ich arbeite momentan nach meinem Zivildienst in der Pneumologie als Aushilfs-Krankenpfleger in der Pneumologie und Nachtwache im Schlaflabor. Wie lange muss die Tätigkeit erfolgen? Zählt dies auch als Berufstätigkeit, wenn man nicht ausgebildet / examiniert ist?

    Gruß, sHoMa



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  2. #2
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
    Mitglied seit
    18.06.2005
    Ort
    war mal Göttingen
    Semester:
    FA Anästhesie
    Beiträge
    2.661
    Die meisten Unis verlangen eine abgeschlossene Berufsausbildung, sprich Examen, in einem von ihnen anerkannten Beruf. Googel auf den Seiten der Unis, die haben in der Regel eine Liste der anerkannten Berufe.
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



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