teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #18541
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    26.02.2017
    Beiträge
    113
    @Ulrikedunkel bin in einer ähnlichen Lage wie du Darf ich dir mal eine PN schicken?



  2. #18542
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    12.02.2019
    Beiträge
    11
    Zitat Zitat von doktor dolittle Beitrag anzeigen
    Woraus setzt sich deine HZB denn zusammen? Gilt für dich in Niedersachsen eine andere HZB als in Bayern oder wieso zwei verschiedene Wartezeiten?
    Ja für gilt in jedem Bundesland eine andere Regelung. Wie gesagt ich habe kein Abitur und meinen Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation erlangt. Ich bin Arzthelferin und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für pädiatrische Intensivpflege.

    In Bayern ist eine Aufstiegsfortbildung/Meisterkurs + Beratungsgespräch erforderlich, Tag des Beratungsgespräch ist dann gleich Tag des allgemeinen Hochschulzugang (bei mir November 2017)

    In Schleswig-Holstein Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reicht die Aufstiegsfortbildung, Tag des allgemeinen Hochschulzugang ist Ausstellungsdatum des Zeugnisses (März 2014)

    In Niedersachsen reicht eine medizinische Ausbildung + mind 3 Jahre Berufserfahrung um fachgebunden Medizin zu studieren, das Gesetz trat im Juni 2010 in Kraft , da die Anforderungen bereits vor 2010 bei mir erfüllt waren, werden bei mir wartesemester ab 2010 berechnet, in Berlin ab 2011,

    In Rheinland-Pfalz ist es ähnlich wie in Bayern, nur dass das Datum des Zeugnisses der Weiterbildung zählt und nicht Datum des Beratungsgesprächs



  3. #18543
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    24.07.2017
    Beiträge
    9
    Ja klar



  4. #18544
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    24.07.2017
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von sudolas Beitrag anzeigen
    @Ulrikedunkel bin in einer ähnlichen Lage wie du Darf ich dir mal eine PN schicken?
    Ja klar darfst du



  5. #18545
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    27.11.2018
    Beiträge
    52
    Zitat Zitat von Scarina19 Beitrag anzeigen
    Ja für gilt in jedem Bundesland eine andere Regelung. Wie gesagt ich habe kein Abitur und meinen Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation erlangt. Ich bin Arzthelferin und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für pädiatrische Intensivpflege.

    In Bayern ist eine Aufstiegsfortbildung/Meisterkurs + Beratungsgespräch erforderlich, Tag des Beratungsgespräch ist dann gleich Tag des allgemeinen Hochschulzugang (bei mir November 2017)

    In Schleswig-Holstein Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reicht die Aufstiegsfortbildung, Tag des allgemeinen Hochschulzugang ist Ausstellungsdatum des Zeugnisses (März 2014)

    In Niedersachsen reicht eine medizinische Ausbildung + mind 3 Jahre Berufserfahrung um fachgebunden Medizin zu studieren, das Gesetz trat im Juni 2010 in Kraft , da die Anforderungen bereits vor 2010 bei mir erfüllt waren, werden bei mir wartesemester ab 2010 berechnet, in Berlin ab 2011,

    In Rheinland-Pfalz ist es ähnlich wie in Bayern, nur dass das Datum des Zeugnisses der Weiterbildung zählt und nicht Datum des Beratungsgesprächs
    Ich weiß es nicht 100%ig, aber ist es in deinem Fall nicht so das die HZB in Niedersachsen sich aus Ausbildung und drei Jahren Berufserfahrung zusammen setzt.und erst DANACH werden Wartesemester gesammelt? Wie gesagt es ist eine Vermutung, allerdings werden Waresemester erst nach erlangen der HZB gesammelt und das wäre in diesem Fall ja erst nach den drei Jahren Berufserfahrung (die drei Jahre Berufserfahrung sind ja Teil der HZB) somit würdest du erst seit 2013 Warten und nicht schon seit 2010



MEDI-LEARN bei Facebook