Zitat von Lifendhil
Ich hab mal bei der Uni HH nachgesehen, da gibt es aber anscheinend nur eine formlose Begründungspflicht, wenn man nach dem 2. Semester noch den Studiengang wechselt. Von einem Ausschluss hab ich da nichts gefunden.
http://www.uni-hamburg.de/studienberatung/mb05.pdf