Hi!
Hier hab ich mal eine Frage, welche Befugnisse und Reche Ärzte in Bezug auf ihre Patienten haben.
"Unser" Krankenhaus liegt ja auf St. Pauli, nur ein paar Straßen von der Reeperbahn entfernt, dass da nicht nur nette alte Omis kommen, kann man sich da ja vorstellen.
Frage 1:
Angenommen, ein Opfer organisierter Kriminalität (z.B. Menschenhandel) oder familiärer Gewalt (Stichwort: Ehrenmord) wird (ernsthaft verletzt) ins Krankenhaus eingeliefert.
Klar, als erstes werden die Ärzte wohl die Polizei rufen.
Aber was können sie noch für die Patientin tun?
Dürfen sie z.B. Namen und/oder Diagnose auf der Krankenakte ändern?
Dürfen sie (vermeintlichen) Angehörigen den Kontakt verweigern?
Angenommen die junge Dame ist noch minderjährig: wer ist in diesem Fall für sie zuständig?
Frage 2:
Ein Arzt entdeckt bei einem Kind deutliche Spuren von Misshandlung (Abdruck von Gürtel bzw. Gürtelschnalle auf dem Rücken etc.).
Darf er das Kind unter dem Vorwand einer anderen Krankheit ins Krankenhaus einweisen, um eine akute Gefährdung zu verhindern?
Frage 3:
Es stellt sich heraus, dass sich ein Patient illegal in Deutschland aufhält.
Sind die Ärzte verpflichtet, das der Polizei zu melden?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
LG,
Eva