Ich hab mal eine kleine , aber wichtige Frage zur Ortspräferenz in der Wartezeitquote!
In der ZVS Tabelle ist bei den Orten zuerst angegeben an welcher Stelle die Uni mindestens genannt werden mußte, welches Sozialkriterium man haben mußte und bei welchem Schnitt maximal die Uni noch Studenten aufgenommen hat.
Wenn jetzt zum Beispiel bei einer Stadt steht das bis zum 4. Wunsch, mit SK 5 und einem Schnitt von 2,5 die Uni noch Leute aufgenommen hat, heißt das dann, das wenn ich die Uni an erster Stelle genannt hab mit gleichem SK, aber einem schlechteren Abischnitt, das ich da trotzdem einen Platz bekommen hätte, oder gilt die 2,5 für egal welche Ortspräferenz?
Danke!!!