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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo alle zusammen....

    ich gehöhre auch zu denjenigen die mit 1.8 leider keinen studienplatz bekommen haben......=((

    Interessiere mich daher brennend für das Nachrückverfahren in Medizin....

    Meine Ränge:

    ERL/NBG: 631 (480 Grenzrang)

    WÜRZBG: 714 (439 Grenzrang)

    GIEßEN: 597 (521 Grenzrang)


    Wenn irgendjemand also irgendetwas mit meinen Rängen anfangen kann oder mir etwas "prophezeien" kann dann meldet euch bitte....

    lg effa



  2. #2
    lille_dronning
    Guest
    Ich würde sagen, dass du bei gießen noch eine ganz kleine Chance hast, aber da würde ich mich nicht drauf verlassen!



  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Lenni
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    158
    aber auch nur viell. in gießen. sonst nirgendwo. tut mir leid für dich
    the death of one is a tragedy
    but death of a million is just a statistic



  4. #4
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    Mh also von den Zahlen her ist es eigentlich ausgeschlossen, dass du nachrückst - 76 Plätze Abstand zum Auswahlrang, das klappt vielleicht mal im WS, aber net im SS, wo weniger Plätze bei einer höheren Annahmerate vergeben werden.
    Sorry :/ aber im WS hast du wieder eine Chance wenn du dir die Uniwahl gut überlegst.
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettung01
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    Bisher wurde in diesem Forum noch keine Antwort gefunden auf die Frage:

    1. Wie kann der Grenzrang z.b. in Gießen im ADH 521 betragen wenn es tatsächlich nur 176 Studienplätze gibt??

    2. Desweiteren wie die Hochschulen bei der Erstellung ihrer Listen zum ADH bei gleichem Nc verfahren???


    ZU 1. Am logistischen für mich wäre es, dass die Hochschulen zunächst alle Bewerber nach ihrem Nc sortieren. Der Grenzrang in Gießen würde somit 106 betragen( 60% von 176, wenn man davon ausgeht das die 20% der Abiturbestenquote tatsächlich alle vergeben wurden). Erhält nun jemand an zwei oder mehr Hochschulen eine Zulassung erhält er den Studienplatz bei der Hochschule mit höchster Ortspräferenz. Er wird aber nicht aus der Ranglisten der Hochschule mit niederer Präferenz gestrichen, sondern dort rutsch der Grenzrang eins höher z.b Gießen von 106 auf 107. Alleine mit über den Bedarf hinaus verschickten Zulassungen alleine lässt sich meiner Meinung nach ein Grenzrang der 300% ( in Gießen 106 zu 521) über dem Studienplatzangebot liegt wohl kaum erklären. Mein Sachbearbeiter konnte mir zu dem Erstellen der Ranglisten im Adh weiter keine Auskunft geben. Die Hochschulen würden ihre Listen anders bilden als die Zvs, mehr hat er nicht gesagt.( was ja auch ganz logisch wenn sie eigene Auswahlverfahren durchführen, Gießen macht dies aber nicht).

    Andere Lösungsvorschläge??

    ZU 2. Effa20 und ich haben unsere Platzierungen im ADH mal verglichen. Effa20 hat wie ich auch einen NC 1,8 und hat keinen Studienplatz. Effa20 hat in Bayern Abi gemacht ich in Hessen. Effa20 kommt überall besser weg als ich obwohl Effa20 weniger Punkte erzielt hat. Was bedeuten würde das die Hochschulen quasi zufällig die 1,8 in ihre Ranglisten eingeordnet haben.

    Andere Meinungen/ Erfahrungen??

    Wenn meine erste Annahme richtig ist würde dass nahe legen, dass wie bei Effa20 nicht unbedingt erst 76 Leute vor ihm nachrücken würden, es könnte durchaus sein das eint Teil dieser 76 Plätze bereits woanders untergekommen ist. Richtig so???

    Hoffe auf viele Antworten



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