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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    Sesshaft geworden in der Pädiatrie
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    Hallo!

    Ich habe im Flohmarkt einige Bücher angeboten und auch Kaufzusagen bekommen. Bis auf einen Käufer war das auch alles problemlos. Die Adresse habe ich auch bekommen, aber nie kam Geld bei mir an. Auf eine PN kommt keine Antwort, gelesen wurde sie aber.
    Ab wann kann man die Bücher wieder weiter anbieten?

    LG
    Annekii
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



  2. #2
    ...play and have some fun Avatar von flok
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    hex
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    um es ganz korrekt zu machen sollte man am besten nochmal eine frist von 7 tagen setzen und danach den rücktritt vom kaufvertrag mailen.

    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html



  3. #3
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Gläubiger ist derjenige der das Geld bezahlt......
    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



  4. #4
    "Lady of steel" hennessy Avatar von horsedoc
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    Zitat Zitat von Dr. Cox M.D.
    Gläubiger ist derjenige der das Geld bezahlt......
    ne, das ist der, der Geld zu bekommen hat
    Geheult wird erst wenns stark blutet oder komisch wegsteht!



  5. #5
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Dies ist ein allgemeiner Irrtum!

    Bei gegenseitigen Verträgen wird der die Sache oä schuldet als Schuldner bezeichnet.

    Der der das Geld schuldet Gläubiger.

    Im Gesetz steht, dass der Schuldner eine Leistung......

    Die Gegenleistung der Gläubigers ist Geld

    Eselsbrücke:

    Geld Gegenleistung Gläubiger

    Sache Schuldner
    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



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