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  1. #1
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Duisburg-Essen
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    4.931

    Hallo,

    da ich nun seit 2,5 Jahren entnervt auf einen Medi-Studienplatz warte und bereits eine Ausbildung im medizinischen Bereich abgeschlossen habe,
    bin ich zum Schluss gekommen, dass mir evtl. nur noch eine Studienplatzklage weiter helfen könnte, denn noch weitere 2,5 Jahre möchte ich nicht warten und mit einem 2,4 Durchschnitt hat man ja noch zu warten.

    Vom Medizin Studium kann man mich auch nicht abbringen, ähnliche oder verwandte Studiengänge mögen interessant sein, führen aber nicht zu dem Ziel das ich habe, und das ist nunmal das 'Ärztin zu sein'.

    Kann mir irgendjemand von euch 'Insider-Tipps' geben, wo man am besten (also mit den größten Erfolgschancen) klagen kann? Und das auch noch in diesem SS? Ich weiss, dass die Erfolgschancen im SS eher niedriger sind als im WS, aber dennoch wären einige hilfreiche Tipps echt sehr nett, vielleicht klappts ja doch. Bin nämlich total verzweifelt und sehe keinen anderen Ausweg als die Klage, denn ein Quereinstieg ist meiner Meinung nach illusorisch, denn die meisten Scheine, Seminare und Praktika sind gesperrt für fachfremde Studis und ähnliche Scheine werden ja sowieso nicht anerkannt. Korrigiert mich bitte, wenn dem nicht so sein sollte!

    Vielleicht weiss ja einer von euch Studis Rat und ist auf dem gleichen Wege zum Studienplatz gekommen.

    _______________________
    Accidit in puncto, quod non speratur in anno.



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    224
    Ich kenn mich nicht aus, aber in Berlin gabs zum Beispiel kein! Nachrückverfahren.
    Enweder sind deren Kapazitäten optimal belegt oder sehr schlecht.
    Also hat man da endweder sehr schlechte oder sehr gute Chancen. Ich lasse mich gerne korrigieren falls jemand was genaueres weiß.



  3. #3
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    war mal Göttingen
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    Also daran lässt sich das nun mal gar nicht ableiten... weil ob ein NRV stattfindet oder nicht entscheidet die Hochschule selbst und zwar auf Grundlage einer Kapazitätsberechnung. Nun erfolgt, soweit ich mich erinnere, diese Kapazitätsberechnung anhand eines sehr komplizierten Schlüssels. Genau dort setzt in der Regel eine Studienplatz bzw Kapazitätsklage an, denn in der Regel ergibt sich bei diesen Berechnungen ein Spielraum, der so oder so ausgelegt werden kann.
    Das Ziel der Uni ist dem Fall natürlich der Mittelweg zwischen einer guten (also in Bezug auf das Platz-Raum-Angebot und das Betreuungsverhältnis) Lehre und einer weitestgehenden Immunität gegenüber Klagen... meistens ergeben sich aber trotzdem in erster Instanz einige Studienplätze. Wieviel es wo gab müsst ihr mal über die SuFu nachgucken, da müssten auch noch einige Klage-Tipps stehen.
    Allerdings bemühen sich einige Unis den Klägern das Leben nach Leibeskräften wieder schwer zu machen oder gehen gar in Revision wonach die vorläufige Zulassung auch schnell wieder weg sein kann. Sowas hörte man jetzt aus Ulm und Regensburg - wie gesagt Hörensagen.
    Keine Hörensagen sind aber die in den letzten Jahren gesunkenen Erfolgschancen - es probieren halt immer mehr.
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



  4. #4
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Duisburg-Essen
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    Da muss ich Dir leider in einigen Punkten widersprechen, da einige Unis doch dafür bekannt sind, sich bei der Kalkulation zu 'vertun'. Aber dieses wissen meist nur die ortsansässigen Anwälte.

    Zitat Zitat von Xylamon
    Genau dort setzt in der Regel eine Studienplatz bzw Kapazitätsklage an, denn in der Regel ergibt sich bei diesen Berechnungen ein Spielraum, der so oder so ausgelegt werden kann.
    Ob es 'so oder so' ausgelegt werden kann, lässt sich diskutieren, denn ich meine, (korrigiere mich wenn ich da falsch liege) dass es ich um eine Feststellungsklage bei der Kapazitätsklage handelt, oder?

    Zitat Zitat von Xylamon
    Wieviel es wo gab müsst ihr mal über die SuFu nachgucken, da müssten auch noch einige Klage-Tipps stehen.
    Was meinst Du denn mit SuFu (danke für den Tipp! )? Suchfunktion ~Suchmaschiene? Das hab ich schon hinter mir, keine neuen Erkenntnisse.

    Zitat Zitat von Xylamon
    Allerdings bemühen sich einige Unis den Klägern das Leben nach Leibeskräften wieder schwer zu machen oder gehen gar in Revision wonach die vorläufige Zulassung auch schnell wieder weg sein kann.
    Da hast Du wirklich recht, einer ehemaligen Schulfreundin ists so ergangen, nachdem sie sich mit ein Paar Scheinen, die sie durch eine Gasthörerschaft ergattern konnte, reingeklagt hatte.



  5. #5
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    Wenn du tatsächlich interesse am Klagen hast besorg die einen guten Anwalt, der Erfahrung auf dem Gebiet hat und lass dich von ihm beraten.
    Genau sagen wie die Chancen stehen kann man nie.
    Beispiel: Letztes WS in Berlin wurde geringe Chance prophezeit und nun sind 50 Plätze dabei heraus gekommen.

    Aber lass dich wie gesagt von nem Anwalt beraten, die wissens noch am besten.



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