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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Unterkursschülerin
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    Hallo,

    hab über die SuFu + google nichts passendes gefunden - aber ein Bekannter meinte heute, dass Studenten, die bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, keinen Anspruch mehr auf BAföG hätten. Stimmt das so? Oder ist nur eine 2. Berufsausbildung im Sinne einer "klassischen" (betrieblichen) BA staatlich nicht förderunsgfähig?

    Und gibt es eine Altersgrenze/Semesteranzahl, bis zu der BAföG maximal gezahlt wird?

    LG



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  2. #2
    lille_dronning
    Guest
    Also, dass du generell keinen Anspruch auf Bafög hats, stimmt nicht.

    Aber wenn du schon während der Ausbildung Bafög bekommen hast, wird dir diese Zeit angerechnet, d.h. du wirst nicht für das ganze Studium Geld bekommen. Und ich glaube, du darst nicht älter als 30 bei Antragstellung sein, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

    Es wird i.d.R. die Regelstudienzeit gefördert, allerdings kann man Anträge stellen auf Verlängerung, dann musst du das allerdings gut begründen.

    LG



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Wenn das Studium auf deine Ausbildung aufbaut kriegst du für das ganze Studium Bafög (natürlich muss es innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden)

    z.B.
    Bankkaufmann/frau --> VWL/BWL

    Krankenschwester/bruder --> Medizin

    Aber nicht Lehre zum Industriekaufmann und dann Kunspädagogik

    Und man muss unter 30 sein zum Zeitpunkt des Antrages.

    Ruf am besten mal bei der Behörde an.



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  4. #4
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    Hi,

    generell hat eine Berufsausbildung (kein Studium!), in welcher du keinen Anspruch auf Bafög hattest, keinen Einfluss auf deinen Förderungsanspruch. Heißt also, wenn du z.b. Krankenschwester gelernt hast, hast du bei einem anschließenden Studium (egal welche Richtung) grundsätzlich noch Anspruch auf Bafög.
    Zu klären ist dann, ob du die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög erfüllst, oder eben elternabhängiges Bafög beantragen musst.

    Gefördert wird die Regelstudienzeit und in Ausnahmefällen auch noch länger. Ganz wichtig ist, dass nach dem 4. Semester ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (Nachweis 1. ÄP). Kann man den Nachweis nicht erbringen, wird das Bafög leider gestrichen (allerdings gibts auch hier Ausnahmen...Schwangerschaft, Krankheit, etc.)

    Viele Grüße

    Jola
    Der Weg ist das Ziel



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  5. #5
    Franzi
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    Elternunabhängiges BaföG bekommst Du auch erst, wenn Du nach Deiner Ausbildung mind. 3 Jahre in Deinem Beruf gearbeitet hast. Stell den Antrag aber trotzdem, in jedem Fall!!!!



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