Schon witzig, dass die Kasse die Therapie bestimmt, auch wenn sie den Patienten nie gesehen hat. Schreibtischtäter...Zitat von jabba666
Schon witzig, dass die Kasse die Therapie bestimmt, auch wenn sie den Patienten nie gesehen hat. Schreibtischtäter...Zitat von jabba666
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis.
so ist das Kassensystem in good old Germany
@ hennessy:
Gibt es aus deiner Sicht als praktizierender Zahnarzt nennenswerte Unterschiede in der die Abrechnung betreffenden Bewertung zahnmedizinischer Leistungen zwischen gesetzlichen und privaten Kassen? Oder anders gefragt: Würde eine Privatkasse einen endodontologischen Eingriff anders bewerten als eine gesetzliche?
ich bin jetzt kein sonderlich guter Abrechnungsspezialist, was die GOZ anbelangt. Allerdings glaube ich zu wissen, dass man bei einer Endo über die GOZ auch bei einem vitalen Zahn die Zugangstrep abrechnen kann. Außerdem prüfen die privaten Kassen i.d.R. relativ selten nach, ob der Zahn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erhalten ist oder ob er der Zange gehört.Zitat von Plotin
Was mir bei der GOZ gefällt ist die Tatsache der Steigerungsmöglichkeit, von der leider immer noch viel zu wenige Kollegen Gebrauch machen!!!!! Auch die Verlangensleistung gehört meiner Meinung nach dazu. Ich kann (auch wieder unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise) in der Kassenmedizin z.B. einen gekippten 7er nicht suffizient endodontisch behandeln. Allein das Anlegen von Kofferdam erfordert u.U. eine gehörige Zeit, die laut Bema nicht honoriert wird. Du kannst allenfalls die bMF anrechnen und bist dann (wenn Du es bei allen Endos und Kunststofffüllungen machst) schon mal in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
gruß
hennessy
kurz und simpel gesagt darf man bei goz die sachen separat abrechnen,die für eine gescheite lege artis endo unabdingbar sind.auch bei einer kassen endo führe ich das so durch,nur krieg ich da keinen cent.bestes beispiel ist die position "phys"....Zitat von Plotin