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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest

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    Wie groß ist erfahrungsgemäß der Punkteraum für `ne 5 ?
    Bestehensgrenze minus 37? Oder kleiner? Hab nirgends Infos dazu gefunden.
    Kann eine 5 im Schriftlichen durch eine 2 in einer der beiden mündlichen Teilprüfungen ausgeglichen werden, oder muß die mündliche Gesamtnote 2 sein???

    Weiß einer was Schlaues?



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Die Notengrenzen ab der 4 abwärts gehen in der Regel etwa in 10er Schritten. Also: 5= Bestehensgrenze- ca.10 Punkte darunter.
    Um die 5 auszugleichen brauchst du leider in der mündlichen Gesamtnote eine 2. Trotzdem viel Glück.
    Gruß

    Carsten



  3. #3
    Narkosemensch Avatar von Vystup
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    du meinst wohl 10%



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    OK, treffen wir uns in der Mitte
    In den letzten beiden Physikas betrug der 5er Bereich jeweils 15 Punkte. Wie sich das berechnet? Keine Ahnung...
    03/02: Bestehensgrenze 162
    Mangelhaft 161-146
    08/01: Bestehensgrenze 168
    Mangelhaft 167-152
    Davor weiß ich nicht...
    Gruß

    Carsten



  5. #5
    Optimist Avatar von Dr. Hyde
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    Meines Wissens nach liegt die Grenze zur 6 10% unter der Bestehensgrenze, d.h. Bestehensgrenze 160; daraus folgt Grenze zur 6: 160 - 160x0.1 = 144.



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