Die Notengrenzen ab der 4 abwärts gehen in der Regel etwa in 10er Schritten. Also: 5= Bestehensgrenze- ca.10 Punkte darunter.
Um die 5 auszugleichen brauchst du leider in der mündlichen Gesamtnote eine 2. Trotzdem viel Glück.
Gruß
Carsten
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Wie groß ist erfahrungsgemäß der Punkteraum für `ne 5 ?
Bestehensgrenze minus 37? Oder kleiner? Hab nirgends Infos dazu gefunden.
Kann eine 5 im Schriftlichen durch eine 2 in einer der beiden mündlichen Teilprüfungen ausgeglichen werden, oder muß die mündliche Gesamtnote 2 sein???
Weiß einer was Schlaues?
Die Notengrenzen ab der 4 abwärts gehen in der Regel etwa in 10er Schritten. Also: 5= Bestehensgrenze- ca.10 Punkte darunter.
Um die 5 auszugleichen brauchst du leider in der mündlichen Gesamtnote eine 2. Trotzdem viel Glück.
Gruß
Carsten
OK, treffen wir uns in der Mitte
In den letzten beiden Physikas betrug der 5er Bereich jeweils 15 Punkte. Wie sich das berechnet? Keine Ahnung...
03/02: Bestehensgrenze 162
Mangelhaft 161-146
08/01: Bestehensgrenze 168
Mangelhaft 167-152
Davor weiß ich nicht...
Gruß
Carsten
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Meines Wissens nach liegt die Grenze zur 6 10% unter der Bestehensgrenze, d.h. Bestehensgrenze 160; daraus folgt Grenze zur 6: 160 - 160x0.1 = 144.