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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    StefanLu
    Guest
    Hallo,

    ich habe derzeit große Probleme mit der ZVS. Habe eine Verbesserung der Wartezeit beantragt aber telefonisch immer wieder eine Verneinung erhalten. Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass ich ´zum Zweiten Bildungsweg wechselte und daher keine Verbesserung der 3 Jahre nicht möglich ist.

    Habe anbei den Brief an die ZVS kopiert und eingefügt und bitte um Meinungen.


    Vielen Dank


    --------------------------------------------------------------------------__________________________________________________ _______________


    xxxxxxx Str. 12
    122xx XDorf







    Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

    44128 Dortmund







    06.06.2007


    Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit




    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meinen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit begründen.


    Im Jahr 2000 absolvierte ich die 10. Klasse. Für mich stand definitiv fest das Abitur zu absolvieren. Ich besuchte eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Hier ist es möglich das Abitur abzulegen.

    Leider wurde ich, wie auch teilweise in meinem Härtefallantrag begründet, schwer krank und konnte daher den Unterricht nicht besuchen. Es war überhaupt nicht möglich zum Unterricht anzutreten. Nie bin ich abgegangen. Der Wunsch das Abitur zu absolvieren, war in den drei krankheitsgeprägten Jahren immer vorhanden. Nebensächliche Tätigkeiten während der Schulunfähigkeit stehen hier außen vor.

    1. Beweis:

    Um dies alles nachzuweisen, lege ich Ihnen als ersten Beweis eine Bescheinigung der Schulleitung vom 01.11.2006 bei. Diese liegt als Original vor.
    In dieser wird eindeutig dargestellt, dass ich zum Abitur absolvieren wollte und dies krankheitsbedingt nicht konnte.
    Hervorgehoben wird dies durch die, als beglaubigte Kopie beigefügte, Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe. Diese ist auf den 10.04.2000 datiert.


    2. Beweis:

    Weiterhin führe ich als zweiten Beweis an, dass ich nach der 10. Klasse, in den Sommerferien 2000 eine freiwillige Nachprüfung im Fach Chemie absolvierte. Nur durch diese war es möglich die gymnasiale Zugangsberechtigung zu erhalten. Auch dies wird eindeutig und ausführlich in der Schulbescheinigung erläutert. Hier lege ich ebenfalls das Nachprüfungsprotokoll bei. Das Nachprüfungsprotokoll ist auf den 29.08.2000 datiert und liegt als beglaubigte Kopie bei.
    Dieses Protokoll unterstreicht eindeutig meinen Willen das Abitur abzulegen.


    3. Beweis:

    Als dritten Beweis lege ich Ihnen eine beglaubigte Kopie des 10. Klasse-Zeugnis bei. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass das auf den 29.08.2000 datierte Zeugnis, den Zugang zum Abitur ermöglicht.


    Leider konnte ich krankheitsbedingt erst im Jahr 2003 zum Abitur antreten. Dieses absolvierte ich in einem Abendprogramm. Nur in diesem Abendprogramm war es möglich, dass Abitur zu absolvieren. Abschlussjahr ist hier 2006.


    4. Beweis:

    Um das im Jahr 2006 abgelegte Abitur zu beweisen, lege ich als vierten Beweis eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses bei.



    5. Beweis:

    Als Bescheinigung über den krankheitsbedingten Ausfall lege ich Ihnen eine ärztliche Bescheinigung von Frau Dr. xxxxxyyyy als fünften Beweis bei. Diese liegt im Original vor.






    6. Beweis:

    In einem Gespräch mit Frau xxxxyyyy von der ZVS bemängelte sie, dass ich im Jahr 2003 nicht an eine normale Schule gegangen bin um mein Abitur zu absolvieren. Dies ist allerdings nicht möglich gewesen.

    Ich verweise hier auf das Brandenburgische Schulgesetz. Hier ist in der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe(GOST V) eindeutig geregelt, wer in die Einführungsphase eintreten darf und wer nicht.

    In dieser Verordnung steht im Paragraph 3 „Aufnahmevoraussetzung und Schulwechsel“, dass nur derjenige in die gymnasiale Oberstufe eintreten darf, „wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Ausnahmen werden hier, im Gegensatz zu Frau Battenfelds telefonischen Aussagen, eindeutig ausgeschlossen. Hier wird sogar erwähnt, dass nur Ausnahmen zu den Nummern 1 und 2 des Paragraph 3 möglich sind. Somit wird eindeutig eine Ausnahme beim Zugangsalter ausgeschlossen.

    Bitte lesen Sie den von mir angeführten Paragraphen eindeutig nach.


    7. Beweis:

    Um den sechsten Beweis zu untermauern, lege ich Ihnen ein Schreiben vom Schulamt xxxyyyy bei. Aus diesem geht eindeutig all das Beschriebene hervor.
    Hier wird im Schreiben vom 06.06.2006 eindeutig alles Beschriebene bestätigt und explizit dargestellt, dass seitens des Schulamtes der Besuch einer Regelschule nicht möglich gewesen war. Weiterhin wird ausführlich beschrieben, dass das Abitur nur noch auf dem zweiten Bildungsweg möglich war.


    Aus all diesen Gründen beantrage ich, mir 6 Wartesemester zu bonieren. Mir gingen hier eindeutig 3 Jahre verloren.

    Bitte folgen Sie meinem Antrag ohne jegliche Abstriche. Sollten Sie eine geringere Anzahl bonieren wollen, so können Sie dies gerne machen. Ich strebe hier aber ausdrücklich eine Bonierung von 6 Wartesemestern an.

    Sollte es hier kein einvernehmliches Ergebnis geben, so werde ich mit Sicherheit eine gerichtliche Einigung anstreben.


    Mit freundlichem Gruß


    xxxxyyyyyyyy



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von gabe
    Mitglied seit
    17.02.2007
    Beiträge
    219
    Schöne Beweise.
    Schöne Drohung.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    03.10.2003
    Semester:
    9. Wartesemester
    Beiträge
    45
    das klingt aber mal sehr "Streng" formuliert! Mit "Beweis" usw...

    Ich habe eine Verbesserung der Wartezeit durchbekommen und das ganze in einem freundlichen Schreiben und mit Bescheinigungen von Schule, Arzt und Beleg über viele Reha-Maßnahmen und Klinik-Aufenthalte...
    Aber ohne Androhung eines gerichtlichen Weges.
    Vielleicht solltest du einfach da einmal anrufen und genau Nachfragen, was für Belege du haben willst und evt. auch nicht gleich auf ganze 3 Jahre Verbesserung bestehen, sondern erstmal klein anfangen! Auch 1 Jahr (= 2 Semester) bringt einen gut nach vorne!
    Mein erster Antrag wurde abgelehnt und dann haben wir dort angerufen und uns die Anschrift der entsprechenden Sachbearbeiterin dort geben lassen mit der ich telefoniert habe und dann habe ich mir von der Frau sagen lassen, was für Unterlagen sie für erforderlich hält und dann hat sie genau diese bekommen und damit war das ganze erledigt! Mit einem freundlichen "Danke" im letzten Satz und keine Androhung....

    Naja, aber das muss auch jeder für sich wissen!

    So habe ich es halt hinbekommen.
    gruß



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  4. #4
    StefanLu
    Guest
    Zitat Zitat von thomas1983
    das klingt aber mal sehr "Streng" formuliert! Mit "Beweis" usw...
    Ich habe viele, sehr nette Briefe an die ZVS geschrieben. Immer erhielt ich ein "Nein, geht nicht". Ich sollte Beweise liefern. Das mach ich nun hiermit.

    Ohne konkrete Nachweise und Forderung versperrt sich hier jeder Weg. Das mit dem Danke stimmt natürlich.
    Ich habe drei Jahre beantragt weil ich denke, dass mir auch drei Jahre verloren gegangen sind.
    Ich bitte um weitere Meinung

    Danke!!!!!!!!!!!!



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  5. #5
    stud.med -> stud.jur.
    Mitglied seit
    15.08.2005
    Ort
    Kölle
    Semester:
    3
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    2.996
    Ich finde es auch irgendwie sehr unhöflich und würde warscheinlich aus Reflex ablehnen...wirklich unerhöhrt.

    Ich würde dem obigen Rat folgen (von Thomas).



    Gruß

    Manchmal ist der Weg, den man über Umwege erreicht, nicht unbedingt der Schlechtere.



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