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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo

    Ich hab meinen Antrag bei der ZVS gestellt, Meldebescheinigung, Zeugnis etc. nachgereicht und dann das Kontrollblatt erhalten. Da war alles richtig. Ich hatte die Wartezeitquote ausgelassen, weil eine Teilnahme daran eh sinnlos ist.
    Dann habe ich den Änderungsantrag - wie gefordert - an die ZVS zurückgesendet, obwohl ich nichts geändert habe - war ja alles richtig.. wenn ich das richtig verstanden habe, wollten die nur nochmal wissen, ob das mit der Wartezeitquote so richtig ist.
    Ist das jetzt in Ordnung so? Oder hätte ich den Änderungsantrag nicht schicken dürfen!?

    Danke für eure Hilfe.
    Liebe Grüße



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Katja gibt Fenta
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    war in ordnung. hättest beim kontrollblatt aber auch einfach den Button ,,alle Daten richtig" anklicken können, dann hätteste nämlich eine briefmarke gespart.



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  3. #3
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    man muss doch keine meldebescheinigung schicken wenn man sich net für die abibestenquote/wartezeitquote bewirbt oder?
    ...abi 07 - die götter gehen !!! ...

    CSA Stufe 13 Abi 07 - DIE GÖTTLICHEN !!! ...

    -+*+-
    Ein Student fragte einst Doktor Schweizer: "Herr Doktor Schweizer, was machen sie wenn ein Patient aus ihrer Praxis geht und stirbt?"
    Da antowrtete ihm Doktor Schweizer: "Ich drehe ihn um, damit es aussieht als würde er gerade kommen."
    -+*+-



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Katja gibt Fenta
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    na ja bin ich mir jetzt nicht so sicher. aber ist doch kein beinbruch die einfach mitzuschicken oder. die 4-6 euro muss man dann eben noch berappen.



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  5. #5
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    das mit der meldescheinigung ist meines wissens nur wichtig wenn du zum beispiel an die nächstgelegen uni von deinem wohnort willst. dann hast ein anderes sozialkriterium und dann musst halt nachweisen, dass du da auch wirklich gemeldet bist.



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