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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo
    Ich wollte mich für den USMLE anmelden, jetzt komme ich nicht weiter, denn irgendwo muss ich ein 186 Form runterladen.(Signature Certification). Dies ist für Menschen mit abgeschlossenem Studium. Man sollte vorm Dekan oder Consular official, notary public, oder first- class magistrate unterschreiben und von dort aus abschicken.Kennt sich jemand mit sowas aus?Erst wo kann ich sowas hier in Deutschland machen, denn ich wohne nicht mer da wo ich studiert habe.Das heisst Dekan fällt aus. Kann man das auch im Rathaus machen? Das ist doch fast wie eine Beglaubigung oder? Wie kann man die Sendung von dort aus senden , wenn man noch nicht mal weisst wie teuer der brief ist.Ich brauche drigend ein Rat.



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
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    Assistenzaerztin - Wasser ist bis jetzt erstaunlicherweise lauwarm!
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    Du musst das meiner Meinung nach schon von der Uni unterzeichnen lassen, wo du studiert und deine medizinische Ausbildung abgeschlossen hast. Und wenn das außerhalb von Deutschland war, dann wirst Du dieses Blatt für die Unterschrift eben an deine Heimatuni schicken müssen. Denn an besagte Heimatuni wendet sich das ECFMG auch, wenn es um die Ausstellung des ECFMG-Zertifikats geht. INsofern bringt Dir das deutsche Rathaus da gar nichts, denn es hat ja nichts mit deiner Ausbildung zu tun.
    Und ohne Uni-"Beglaubigung" Deiner ehemaligen Immatrikulation auch kein ECFMG-Zertifikat (denn da wird dann über dich hinweg nur zwischen Uni und ECFMG kommuniziert). Daher ist es ja auch so wichtig, daß Deine Fakultät in dieser internationalen Liste alles anerkannten medizinischen Ausbildungsstätten genannt ist.
    Und somit wird auch für die Anmeldung zum USMLE wohl eine Unterschrift deiner Uni verlangt. Wenn Du Dich damit nicht zufrieden gibst, ruf am besten bei der Info-Hotline an und frag nochmal genau nach - damit sparst Du letztendlich Zeit (eine Freundin hat sich 3mal für Step 2 anmelden müssen, weil immer irgendwelche Kleinigkeiten in der Anmeldung dem ECFMG nicht gepasst haben).
    Nenn' mich Bambi - aber erschiess nicht meine Mutti!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hi
    Ich glaube wir haben uns falsch verstanden. Es geht darum das ich selbst im Beisein von jemanden(notry public, consular etc.) meine Unterschrift leisten muss.Damit der jenige beglaubigt, das ich ein und der selbe Person bin. So hab ich das verstanden.



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  4. #4
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    das mit dem "unter den augen eines ofiziellen" unterschreiben ist schön und gut, aber -wie in deinem fall- nicht immer umsetzbar. sprich doch mal mit dem dekanat deiner uni, vielleicht kannst du das fomular hinschicken, die siegeln und unterschreiben dort (legen dir im besten fall noch einen umschlag mit offiziellem briefkopf dazu) und schickens dir wieder zurück. das muss ja nicht mal der dekan selber unterschreiben, bei mir wars ein beauftragter, der hat sich dann den titel registrar gegeben. dann kannst du das mit dem versand selber übernehmen (so hab ichs gemacht, ich bin aber zugegebenermassen auch an einen sehr kooperativen mitarbeiter geraten). oder du legst ihnen das porto und die adresse vom ecfmg bei und sie sollens von dort aus schicken. wäre meines erachtens zumindest den versuch wert, da konsul/notar oder richterliche beglaubigung wahrscheinlich etwas kostenintensiver sein könnte...



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von blanko
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    547
    Versteh das aber eigentlich auch so, daß man es quasi wie mit ner Beglaubigung handhabt, d.h. auch z.B. Bei der Stadtverwaltung etc machen lassen kann. Mann soll ja explizit persönlich hin, damit Foto und "Orginal" verglichen werden und wegen der Beglaubigten Unterschrift.



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