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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    stud.med. Avatar von Linda.1001
    Mitglied seit
    12.04.2007
    Ort
    Duisburg-Essen
    Beiträge
    4.931
    Hallo,

    ich wollte mal fragen, wie man zu einem Nachteilsausgleich kommt. Also, es gibt da ja die Möglichkeit den Antrag zu stellen, wenn man z.B. häufig die Schule wechseln musste o.ä.
    Kann man auch auf Depressionen plädieren?
    Welche Gründe gibt es noch?
    Ich möchte eigentlich nicht darauf plädieren, denn das würde bestimmt nicht gut ankommen. Außerdem müssten das einem die Lehrer bestätigen und mit dem einen Lehrer habe ich mich gestritten.
    Weiss jemand Rat?
    Wie kann man seine Wartezeit verbessern o.ä.?

    Hab darüber schon oft Gerüchte gehört, wollte deswegen mal hier fragen.



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  2. #2
    Zustand nach 1. Semester Avatar von starbase135
    Mitglied seit
    12.05.2007
    Ort
    Heidelberg/Mannheim
    Semester:
    4. vorklinisches
    Beiträge
    403
    Es gibt viele Wege einen Nachteilsausgleich geltend zu machen. Der einzige, der auch zu einem sicheren Ergebnis führt ist der folgende:

    Wenn du immer sehr leistungsstark warst und z.B. in 11/1 und 11/2 ganz viele 13, 14 und 15 Punkte auf dem Zeugnis stehen hattest, aber dann in 12/1 wegen was auch immer Leistungsabfall hast (beispielsweise nur noch 9, 10 und 11 Punkte) und zur 12/2 wieder auf das alte 1er Niveau zurückkommst.

    Nur dann kannst du garantiert argumentieren, dass es einen temporären Leistungsabfall z.B. bedingt durch Depressionen oder einen Todesfall gab. Wenn du aber in der gesamten 12 und in der Prüfung schlechter wärst aufgrund eines solchen Ereignisses würde es schon schwerer fallen den Härtefall zu beweisen.



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
    Mitglied seit
    21.04.2005
    Beiträge
    1.701
    Ich denke mal erfolgsversprechend sind Gründe, die augenscheinlich sind, nach denen man nicht suchen muss. Zu einen seitens der Begründung weswegen die Leistungen schlechter geworden sind, und zum anderen dass eben vorher und / oder nachher erheblich bessere Leistungen nachweisbar waren.
    Don't cry because it's over - smile because it happend!



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  4. #4
    stud.med. Avatar von Linda.1001
    Mitglied seit
    12.04.2007
    Ort
    Duisburg-Essen
    Beiträge
    4.931
    Meine Noten waren danach aber immer schlechter, incl. Abi, das is ja der Mist.... Anfang der 12 hatte ich den totalen Notenabfall und der hat sich kaum nur ansatzweise wieder erholt. In Deutsch bin ich allerdings wider Erwarten auf meine 15 Punkte gekommen trotz nur 6(!!!) Punkten auf dem Abschlusszeugnis der 13.2!

    Ich glaube,es wäre besser wenn ich meinen Anwalt mal zu diesen Chancen befragen würde, der müsste sich doch dabei auskennen.

    Das fachärztliche Attest macht mir auch keine Sorgen, aber müssen die Lehrer nicht auch aussagen o.ä.? Oder reicht da die Notenübersicht?


    LG und Danke

    Linda



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
    Mitglied seit
    21.04.2005
    Beiträge
    1.701
    Zitat Zitat von Linda.1001
    Meine Noten waren danach aber immer schlechter, incl. Abi, das is ja der Mist.... Anfang der 12 hatte ich den totalen Notenabfall und der hat sich kaum nur ansatzweise wieder erholt. In Deutsch bin ich allerdings wider Erwarten auf meine 15 Punkte gekommen trotz nur 6(!!!) Punkten auf dem Abschlusszeugnis der 13.2!

    Ich glaube,es wäre besser wenn ich meinen Anwalt mal zu diesen Chancen befragen würde, der müsste sich doch dabei auskennen.

    Das fachärztliche Attest macht mir auch keine Sorgen, aber müssen die Lehrer nicht auch aussagen o.ä.? Oder reicht da die Notenübersicht?


    LG und Danke

    Linda
    Ich denke mal kaum dass du damit eine Chance hättest, wenn du in der gesamten Kursphase schlecht warst. Immerhin verläuft da ja einiges anders als in den Jahren zuvor. Man bekommt ja mündliche Noten nicht mehr so nachgeschmissen wie zuvor und durch die Klausuren in den Nebenfächern verschlechtern sich eben auch viele die sich vorher durch reden ihre Noten verbessern konnten.

    Außerdem denke ich auch, dass es der ZVS etwas suspekt erscheinen wird, wenn du jetzt auf die Idee kommst soetwas zu beantragen. Wenn doch wirklich ein triftiger Grund vorligen würde würde man sowas doch zeitnah nach dem Abi beantragen?

    Also wie gesagt ich denke solange du nicht wirklich sowohl die Noten- als auch die Ursachenseite nachweisen kannst, bzw das Ganze wirklich schlüssig ist, brauchst du dir keine Hoffnung machen.
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