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Vorsorgeuntersuchungen dürfen doch von jedem approbiertem Arzt nach dem Jugendarbeitschutzgesetz durchgeführt werden. So stehts in meinem (Kurz-)Lehrbuch. Die angegebene Lösung stimmt daher doch nicht, oder? Wer hat genaue Kenntnisse oder Literatur?
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Habe im Internet gerade das Arbeitszeitgesetz angeschaut. Da steht überhaupt nichts von ärztlichen Untersuchungen. Kann mir nicht vorstellen, daß die aktuelle Lösung D stimmt.