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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.05.2007
    Beiträge
    231
    Hi,

    wann muss man eigentlich die Studiengebühren zahlen als Erstsemestler? Im Internet steht allg. bis zum 15.07 für das Wintersemester, aber als Erstsemestler ist das ja anders...

    Muss ich dann nächste Woche vor/bei der Immatrikulation die Studiengebühren überwiesen haben?



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von MarkusM
    Mitglied seit
    07.09.2003
    Ort
    Freiburg
    Beiträge
    796
    In Freiburg war es so, dass der Betrag vor der Immatrikulation überwiesen werden musste und man den Zahlungsbeleg mitbringen musste.
    What's success? Being able to wake up in the morning with a big smile and look forward to every day. (Mark Cuban)



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  3. #3
    Physiotherapeut Avatar von Arman
    Mitglied seit
    09.08.2006
    Ort
    HEIDELBERG
    Semester:
    5
    Beiträge
    2.015
    in Heidelberg hat man eine Einzugsermächtigung unterschreiben müssen, und dann wurde ca.2Wochen später abgebucht.


    Gruss an Markus!
    Auch ein langer Weg braucht einen ersten Schritt !



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  4. #4
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Kommt auf jeden Fall auf die Uni an. Hier in Bochum kann man auch eine Einzugsermächtigung unterschreiben, dann wird zum spätestmöglichen Zeitpunkt abgebucht. Ich habe die lieber nicht erteilt (auch nicht für den Sozialbeitrag), weil ich lieber selbst überweise und damit genau weiß, wann wie viel bzw. wie wenig Geld auf dem Konto ist.

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.05.2007
    Beiträge
    231
    Wenn es in Heidelberg so war, wie es Arman sagt, wird es in Mannheim wohl nicht anders sein, da man sich als Mannheimer Student ja in Heidelberg einschreibt.

    Ok, danke für die Infos



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