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  1. #1
    Guest

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    Wo steht denn, dass eine 5 im mündlichen durch eine 2 im schriftlichen examen ausgelichen werden kann?????
    In der (allerdings 5jahre alten Approbationsordnung) steht, es muss in beiden Teilen mindestens ein "ausreichend" erreicht werden!!



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  2. #2
    Medi-Moderator Avatar von Dr.Dolor
    Mitglied seit
    04.09.2001
    Ort
    Essen
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    529
    Inzwischen dürfte doch durchgesickert sein, dass je eine 5 (entweder schriftlich oder mündlich) NUR durch eine 1 oder 2 im jeweils anderen Abschnitt ausgeglichen werden kann.
    Das steht in der ÄAppO, dem Infoheft des Landesprüfungsamtes und 1000x hier im Forum

    Also, Augen zu und durch!



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  3. #3
    Der mit dem Elch tanzt
    Mitglied seit
    15.06.2002
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    Arzt
    Beiträge
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    Hej !

    Ne 2 oder besser im einen gleicht 'ne 5 (keine 6 !) im anderen Teil aus, gleich in welcher Richtung !
    Für alle die's in ofizieller Weise nachlesen wollen mit diesen Bestehensgrenzen kann ich die Seite des LPA-BW empfehlen, da steht das eigentlich recht deutlich & verständlich; hin kommt man am besten über den Link vom IMPP.de (auch wenn man da nur eher ungerne hinsurft ...)
    Viel Erfolg für's Mündliche !



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