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  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Rabbit
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    Hallo zusammen,

    mich interessiert, ob man nach dem Staatsexamen und als nicht mehr immatrikulierter Zahnarzt auch eine Dr. Arbeit an einer anderen Fakültät machen kann.

    Konkret:

    Staatsexamen bestanden, Uni und Unistadt verlassen.
    Arbeitsvertrag in einem anderen Bundesland.
    Kann man nun zur hiesigen Uni gehen und eine Dr. Arbeit bekommen oder gehts nur an der Uni an der man auch ZM studiert hat?


    Vielen Dank.
    Geändert von Rabbit (12.12.2007 um 17:35 Uhr)



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  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Zitat Zitat von Rabbit
    ....Kann man nun zur hiesigen Uni gehen und eine Dr. Arbeit bekommen....
    Ja, das geht in aller Regel. Näheres erklärt das LPA.
    Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
    und trotzdem nicht enttäuscht ist



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  3. #3
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    Moin,

    jau geht in der Regel, das LPA hat damit aber überhaupt nix zu tun und kann Dir da auch nicht weiterhelfen. Unbedingt im Promotionsbüro der Universität nachfragen oder aber die Promotionsordnung der Uni durchlesen. Manche Unis haben Klauseln in der Prom.ordnung das man eine gewisse Anzahl an Semestern dort immatrikuliert (gewesen) sein muss damit man dort promovieren kann. Selbst wenn dem so ist, gibt es aber meist die Möglichkeit relativ unbürokratisch über eine kurze Begründung eine "Ausnahmegenehmigung" zu bekommen.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Rabbit
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    Vielen Dank für eure Antworten.



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  5. #5
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    Du kannst Dich in der Regel an jeder Uni als Promotionsstudient einschreiben, wenn Du eine Bestätigung deines ansässigen Dr.-Vaters hast, bei dem Du die Promotion schreibst.



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