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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich weiß, dass viele bei uns z.B. im Pflegeheim nicht mehr reanimieren, es sei denn, die Angehörigen sind dabei und bestehen darauf.
    Jeder muss es mit seinem eigenem Gewissen vereinbaren können. Und im Rettungsdienst ist man eh immer mit einem Fuß im Gefängnis, egal bei was.
    Ich kann die RAs und NAs gut verstehen, die sagen, dass sie das den Menschen nicht antun können. Sie würden auch nicht wollen, das irgendjemand das mit ihnen macht. Man sollte auch einen würdevollen Tod ermöglichen.
    Natürlich geht es hierbei um wirklich alte und multimorbide Patienten. Mit "immer-drauf-los" ist man rechtlich zwar auf der sicheren Seite, ethisch aber wohl kaum.



  2. #7
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ein weiterer Unterschied im präklinischen Dienst: Du kommst irgendwohin, wo du eben hingerufen wurdest und kennst den Patienten im Normalfall eben gar nicht. Da kannst du gar nicht anders.
    (Und diese "sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis"-Dinger sind eher übertrieben...)



  3. #8
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    Zitat Zitat von Sebastian1
    Ein weiterer Unterschied im präklinischen Dienst: Du kommst irgendwohin, wo du eben hingerufen wurdest und kennst den Patienten im Normalfall eben gar nicht. Da kannst du gar nicht anders.
    (Und diese "sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis"-Dinger sind eher übertrieben...)
    Naja.. hier können sie trotzdem anders. Wer kennt im RD schon den Patienten.
    Zu deiner Klammer: Ich kenn ein paar Urteile, die den RD betreffen. Hab mir daraus meine Meinung gebildet. Abgesehen davon sagen das viele meiner Bekannten, die seit Jahren entweder NA fahren oder hauptamtlich als RAs arbeiten/ gearbeitet haben. Da gibt es wirklich viele rechtliche Lücken.
    Geändert von Lifendhil (08.02.2008 um 22:49 Uhr)



  4. #9
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    Endlich scheinfrei!!!
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    Zitat Zitat von Lifendhil
    Naja.. hier können sie trotzdem anders. Wer kennt im RD schon den Patienten.
    Genau, wer kennt schon den Notfall-Patienten und kann sich auch nur im GERINGSTEN anmaßen seinen Willen zu kennen??? Nur weils eure RAs so machen ist es noch lange nicht in Ordnung!
    Natürlich kennen alle im RD Aktiven die Situation, dass man nicht reanimiert obwohl keine sicheren Todeszeichen vorhanden sind (typische 09:00 Uhr Reanimation). Aber ich kenne niemanden der einen pulslosen, zyanotischen Pat. nicht reanimiert - auch wenn der 89 und bettlägerig ist. Oder einen Opa der offensichtlich vor wenigen Minuten noch gelaufen ist.
    Im Zweifel muss jeder selbst entscheiden, was er vor dem Pat. den Angehörigen und letzten Endes vor sich verantworten kann.
    Show-Reanimation ist in meinen Augen das Letzte. Wenn ich mich entscheide zu reanimieren, dann richtig. Alles andere ist entweder "Leichenschändung," oder Feigheit gegenüber den Angehörigen und gegenüber dem Toten einfach respektlos.
    Zitat Zitat von Lifendhil
    Zu deiner Klammer: Ich kenn ein paar Urteile, die den RD betreffen. Hab mir daraus meine Meinung gebildet. Abgesehen davon sagen das viele meiner Bekannten, die seit Jahren entweder NA fahren oder hauptamtlich als RAs arbeiten/ gearbeitet haben. Da gibt es wirklich viele rechtliche Lücken.
    Ja? Was sind denn das für Urteile? So lange du dich an die Algorithmen hältst und danach deine "Notkompetenz" anwendest kann dir keiner was. Voraus gesetzt du arbeitest gewissenhaft und machst keine fahrlässigen Fehler.
    Klar ist die Notkompetenz nicht eindeutig definiert, und? Schon mal daran gedacht, dass dich auch niemand zur NK zwingen kann? Mit mehr Kompetenzen folgt auch mehr Verantwortung!
    Ich kann dieses "mit einem Bein im Gefängniss" nicht mehr hören.

    bis dahin, alive



  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich habe bei meinem Schreiben weniger an die Versorgung durch Rettungsdienstpersonal sondern doch mehr an den Notarzt gedacht. Der kann sich nicht auf rechtliche Limits bei der Durchführung von medizinischen Maßnahmen berufen. Und wenn der zu jemandem ohne sichere Todeszeichen kommt, dann kann er eben weder rechtlich noch moralisch anders handeln als zu reanimieren. Er ist schliesslich irgendwie dorthin gerufen worden, also ist ja auch der Wunsch nach Hilfe da.
    Klinisch ist das was ganz anderes, wenn ich einen Patienten kenne. Wenn ich weiss, dass der Patient einen Mesenterialinfarkt hatte, zu spät zur Beahndlung gelangt ist und die Chirurgen den Bauch einfach nur noch wieder verschliessen konnten, dann weiss ich, das eine Reanimation keinen Erfolg bringen wird. Ich denke auch nicht, dass man in einer Situation, wo der Patient definitiv moribund ist und eine Reanimation nur eine kurzfristige Abwendung des Unvermeidlichen, also lediglich eine Verlängerung der Intensivbehandlung um wenige Stunden bis Tage bedeuten würde rechtlich dafür belangt werden würde. Selbst wenn dann jemand straf- oder zivilrechtlich gegen den behandelnden Arzt vorginge.
    Was mcih da allerdings mal interessieren würde: Wo ist so eine Situation eigentlich rechtliuch wirklich geregelt?
    Ich weiss, das es weder unter aktive Sterbehilfe fällt (dazu müsste der Arzt den Patienten direkt umbringen), noch unter unterlassene Hilfeleistung. Aber es wird in unserem Staate dazu doch gewiss eine genauere straf- oder berufsrechtliche Definition geben?



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