Hallo,
hab jetzt mal gehört, dass es möglich sei, als Zahni
notärztlich tätig zu sein.
Vielleicht hat ja jemand davon schon mal etwas gehört
oder bedarf es da noch einer zusätzlichen Ausbildung?
Hallo,
hab jetzt mal gehört, dass es möglich sei, als Zahni
notärztlich tätig zu sein.
Vielleicht hat ja jemand davon schon mal etwas gehört
oder bedarf es da noch einer zusätzlichen Ausbildung?
LÄK Sachsen:
"Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie Ärztinnen und Ärzten mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung gemäß § 10 Bundesärzteordnung (BAÖ) offen. Eine mindestens 18-monatige Tätigkeit in der stationären Patientenversorgung muss bei Beginn der Teilnahme am Kurs vorliegen."
Kannste als Zahni also vergessen. Wobei, die Idee ist lustig: "ST-Hebung, wir brauchen mal ne Lokale, dann mach ich ne Füllung"
Ich hatte mir unter der Frage: "Notarzt als Zahni?" eigentlich einen Notarzt vorgestellt, der sich als Zahni betätigt.
Hmm, verwunderlich ist es schon, aber wir haben im DRK auch einen Kreisverbandsarzt der zahnärztlich tätig ist. Hört sich komisch an, ist aber so. Inwiefern dies nun mit dem notärztlichen Tun vergleichbar ist, weiß ich allerdings nicht!
“Pour ce qui est de l'avenir, il ne s'agit pas de le prévoir, mais de le rendre possible.”
Antoine de Saint-Exupéry