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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kinderzahnärztin Avatar von Smibo
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    Würde gerne mal wissen wie es bei euch mit der Umsatzbeteiligung abläuft. Ist es sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig? Wieviel wird vom Bruttoumsatz abgezogen wenn man quartalsweise die Auszahlung hat. Wird der Umsatz auch als Sonderzahlung eingestuft?

    Ich weiss, wir sind ja nicht in einem Steuerforum aber würde gerne wissen wie es bei euch gehandhabt wird. Habe oft gehört, dass horrende Summen vom Bruttoumsatz abgezogen werden (um die 60%). Wenn es so ist, dann wundert es mich nicht, dass immer mehr ZÄ Deutschland den Rücken kehren.
    Du hast schöne Zähne....gibts die auch in weiss?



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  2. #2
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    Ab einer gewissen Gehaltsklasse sind 60% normal. Bei mir auf der Abrechnung ist das Festgehalt sowohl bei Steuer als auch bei SV als laufender Bezug und die Umsatzbeteiligung bei SV als Einmalbezug gekennzeichnet.
    Bei mir waren im letzten Monat 42% Abzug. Aber ich hole mir ja alles zurück von den Drecksäcken



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  3. #3
    Kinderzahnärztin Avatar von Smibo
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    Am besten boykottiert man das Finanzamt und alle Sozialversicherungen. Wer macht mit
    Du hast schöne Zähne....gibts die auch in weiss?



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  4. #4
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    die steuern sind hoch, aber berechtigt.

    wer ewig auf kosten des staates studiert hat der kann auch was zurück geben.
    Ne auderis delere orbem rigidum meum!



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Pakur
    die steuern sind hoch, aber berechtigt.

    wer ewig auf kosten des staates studiert hat der kann auch was zurück geben.
    Das Problem sind keineswegs die Steuern, sondern die Sozialabgaben Aber das wirst Du auch noch lernen



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