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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hallo
    es wird gesagt dass man über die abibesten und wartezeitquote nur vollstudienplätze bekommen kann. jedoch steht bei zvs.de : "Bewerber/innen, die nach der Wartezeit bisher keine Auswahlchancen haben, sollten sich evtl. trotzdem an der Auswahl nach der Wartezeit beteiligen und mit allen Studienorten einverstanden sein, da über diese Quote auch die Verlosung der Teilstudienplätze vorgenommen wird. " und ebenfalls steht noch "Die Teilstudienplätze werden zum 1. Nachrückverfahren unter den bis dahin abgelehnten Bewerbern verlost. Voraussetzung ist hierzu, das Sie in der Wartezeitquote entweder die Hochschulen, die Teilstudienplätze anbieten, genannt haben oder eine Verteilung auch für andere als die genannten Hochschulen zulassen." ............hmmm ich bin jetzt verzweifelt.bin "neu-abiturient", habe einen 2,8 schnitt, will medizin sutieren. mache auf jedenfall beim Adh mit,nun weiss ich nicht ob ich auch noch in der wartezeitauote mitmachen soll !?!?!
    quelle:http://www.zvs.de/AntOn/hilfe/Maske3/hilfe230a.htm

    und noch eine frage zum teilstudium: sagen wir mal , ich habe mein physikum, habe jedoch nach etlichen versuchen keine zulassung zum vollstudium bekommen. was passiert dann danach?wird der vorklinische abschnitt "gelöscht" oder macht man einfach nach dem physikum weiter,wo man stehen geblieben ist, wenn man später eine zulassung für ein vollstudium bekommen hat??

    bitte dringend um hilfe! muss mich jetzt demnächst bewerben.

    Gruß



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  2. #2
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    hmmm ich bin jetzt verzweifelt.bin "neu-abiturient", habe einen 2,8 schnitt, will medizin sutieren. mache auf jedenfall beim Adh mit,nun weiss ich nicht ob ich auch noch in der wartezeitauote mitmachen soll !?!?!
    Es beißt dich keiner, wenn du an der Wartezeitquote teilnimmst!;)

    Auch wenn du da keine Chance hast, kannst du trotzdem das Glück haben, dass du vll einen Teilstudienplatz ergatterst.



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  3. #3
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    Andere Frage:

    Wann werden denn eigentlich die Teilstudienplätze verlost/vergeben?!
    Erst nach dem AdH oder gleich zusammen mit der Wartezeitquote?



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Crazy Bird
    Wann werden denn eigentlich die Teilstudienplätze verlost/vergeben?!
    Erst nach dem AdH oder gleich zusammen mit der Wartezeitquote?
    Die werden mit dem AdH, denke ich, vergeben. Mein damaliger Bescheid kam in etwa mit dem 2. Nachrückverfahren des AdH.



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  5. #5
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    Hallo,

    mir gehts auch so: 2,8 und verstehe das mit den Teilstudienplätzen nicht so. Muss man denn bei Bewerbungen bei der ZVS irgendetwas Besonderes beachten, wenn man eine Chance auf einen Teilstudienplatz haben will oder muss man eben nur warten und hoffen???

    Hat man denn überhaupt eine Chance mit 2,8 einen Teilstudienplatz zu ergattern?



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