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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey,

    folgendes Problem:
    Mir ist heute mal eben so aufgefallen dass nur 9 Unis ein Medizinstudium auch in den Sommersemestern anbietet...
    Für mich ist das ein klitze kleines Problem weil mein Zivildienst bis 31. Dez 2008 geht. Ich hatte mir da keine großen Sorgen gemacht, weil man ja einen jetzt erworbenen Studienplatz ja dann später einfordern kann, weil ein Zivildienst ja kein Nachteil darstellen darf. Allerdings tut er es ja offensichtlich doch, weil meine Bewerbung für dieses Wintersemester ausschließlich an Unis Sinn macht die auch im Sommersemester Medizin anbieten, da ich ja schlecht einen Studienplatz z.b. in Homburg einfordern kann, wenn die dort im Sommersemester kein Medizin beginnen, oder?

    also deshalb jetzt meine Frage:
    kann man seinen Zivildienst zur Wahrnehmung eines Studiumsplatzes verkürzen?
    ich hätte wie gesagt bis zum 31. Dez, wobei ich den kompletten Dezember Urlaub genommen habe. Weiß da jemand was, iwelche Regeln die in dem Zusammenhang bestehen?

    vielen Dank!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Stuntman Mike
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    Dein Studienplatz wird dir zwei Semester lang reserviert. Das heißt, wenn du jetzt einen Platz bekommst, kannst du ihn nicht nur zum SoSe 09, sondern auch zum WiSe 09/10 wieder einfordern. Du musst deinen Dienst also nicht abbrechen oder verkürzen.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    stecke in der gleichen situation.. meiner info nach gibts da keine möglichkeit iwas zu verkürzen,da dein studienplatz ja eben (wie bereits gesagt) 2 semester aufgehoben wird... deinen zivi mit hilfe des urlaubs verkürzen geht meines wissens nach auch nicht.. d.h. du musst defintiv bis zum 31. Dez dort bleiben... is aber doch kein problem... nutz die zeit und bereite dich vor (finanziell durch arbeiten, nochmal schön urlaub machen, umziehen etc.) wird ja während dem studium alles nicht mehr so ohne weiteres möglich sein ^^

    lg



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    "Ich beginne im Oktober mit meinem Studium, habe aber noch bis Ende Dezember Dienst. Gibt es eine Möglichkeit den Zivildienst früher zu beenden?"


    Ja, möglicherweise!
    Wenn vom festgesetzten Dienstzeitende bis zur nächstmöglichen Aufnahme eines Studiums ein nicht nutzbarer Zeitverlust von mehr als sechs Monaten entsteht, kann aus Billigkeitsgründen bis zu 31 Kalendertagen Sonderurlaub gewährt werden.
    Bei mehr als 31 Kalendertagen kommt eine vorzeitige Entlassung in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    Einbringung des gesamten Erholungsurlaubes, es sei denn, der Urlaub wurde schon teilweise aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen in Anspruch genommen,
    Einbringung eines zustehenden Freizeitausgleichs,
    Erklärung der Zivildienststelle, dass dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und
    gegebenenfalls Erklärung der Zivildienststelle, dass gegen eine spätere Zuweisung zur Ableistung der Restdienstzeit keine Einwendungen erhoben werden.

    www.zivildienst.de

    Übrigens der erste Treffer, wenn man bei Google "zivildienst früher beenden" eingibt



  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von DocOZ
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    also bei mir wars letztes jahr ähnlich. da ich das aber schon vorher wusste, hatte ich meinen gesamten urlaub aufgespart u am ende zusätzlich noch sonderurlaub unter wegfall der geld- u sachbezüge beantragt. hat alles geklappt u ich konnte breits letztes jahr mit dem studium beginnen!



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