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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,
    als Neumitglied im Hartmannbund habe ich nun eine Informationsbroschüre mit einem Lernzielkatalog für das Praktische Jahr erhalten.

    Dort ist schriftlich niedergelegt, dass, falls die Uni keine Unterkunft stellen kann, eine Wegfahrpauschale zugesprochen werden muss.

    Ebenfalls steht jedem PJ'ler ein kostenloses Mittagessen zur Verfügung.

    Bei mir an der Uni erhalte ich gar nichts. Weder kostenloses Mittagessen, noch Wegegeld.

    Meine Frage diesbezüglich: Sind diese Forderungen verbindlich, d.h. darf ich von meine Universität Geld verlangen?
    Wie ist die juristische Grundlage?

    Vielen Dank für die INfo.



  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Das es in dem Zusammenhang eine "muss" Regelung gibt wäre mir neu. Und in der AO die das PJ zusammen mit den Studienordnungen der einzelnen Universitäten regelt, findet sich auch kein Wort darüber.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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