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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Salut an alle hier.

    Erstmal, ich bin neu hier und entschuldige mich jetzt schon mal, falls dieser Thread im falschen Forum liegt.

    Zu meinem Problem: Ich habe ich an der Charite Berlin für Humanmedizin beworben. Ende August kam dann von der ZVS der Ablehnungsbescheid von nach Abibestnote (habe ich mit 1,4 auch nicht anders erwartet).

    Nun hatte ich mich ja auch noch im Auswahlverfahren eingetragen und da kam Ende August ein Schreiben vom Immatrikulationsbüro der Charite. In dem mir gratuliert wurde, dass ich für einen Studienplatz ausgewählt worden sei und mich ab dem 29.9 immatrikulieren könne.
    Ich mich natürlich gefreut wie bolle (dachte schon, mit 1030 Punkten beim Charite-Ranking müsste ich ins Auswahlgespräch etc..).

    Nun der Schock heute: in der Post war ein Brief von der lieben ZVS, dass ich nach dem Auswahlverfahren der Unis abgelehnt worden bin..

    Jetzt habe ich der Charite erstmal eine Email geschrieben und werde morgen selbst hinfahren..

    Kennt jemand dieses Problem? Wie stehen jetzt meine Chancen, das Studium aufzunehmen? Ich mach mir grad total Sorgen -> need Medizinstudium

    liebe grüße an euch!



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  2. #2
    Ach dei Gschmarri
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    Das ist schwierig... M.E. ist die einzig rechtsverbindliche Auskunft die der ZVS

    Aber es besteht ja vielleicht noch ne Chance, dass sich die ZVS vertan hat? Ansonsten haste bestimmt im nächsten SoSe mit der Punktzahl mehr Glück - so schwach dieser Trost im Moment auch sein mag...
    Es grüßt der medijan

    "wenn ich paranoid wäre, dann würde mir das doch verdächtig vorkommen"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Klingt wirklich nicht sehr ermutigend. Naja, mal sehn, was man mir morgen in der Charite sagen kann.

    Hat sonst noch jemand Tipps/ Vorschläge?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von CNSVX
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    Hm... das ist ja echt ne richtig enttäuschende Sache...
    Ich drück dir natürlich die Daumen, dass der Fehler bei der ZVS liegt.
    Sollte das nicht der Fall sein, würde ich nicht sofort klein beigeben... ich finde, bei sowas lohnt es sich schon ein klein wenig zu "kämpfen"... also ich habe ja echt keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, aber trotzdem würde ich erstmal versuchen mit der Uni zu "diskutieren", auch in schriftlicher Form. Ansonsten könntest du dich ja auch mal über die rechtliche Seite informieren....
    Also letztendlich ist das ja deine Entscheidung, aber ich würde da schon ein bisschen was versuchen. Aber halt in Grenzen. Wenn der Bescheid von der Uni nicht bindend ist, sollte man natürlich nicht klagen usw.



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  5. #5
    Ach dei Gschmarri
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    Zitat Zitat von CNSVX
    Hm... das ist ja echt ne richtig enttäuschende Sache...
    Ich drück dir natürlich die Daumen, dass der Fehler bei der ZVS liegt.
    Sollte das nicht der Fall sein, würde ich nicht sofort klein beigeben... ich finde, bei sowas lohnt es sich schon ein klein wenig zu "kämpfen"... also ich habe ja echt keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, aber trotzdem würde ich erstmal versuchen mit der Uni zu "diskutieren", auch in schriftlicher Form. Ansonsten könntest du dich ja auch mal über die rechtliche Seite informieren....
    Also letztendlich ist das ja deine Entscheidung, aber ich würde da schon ein bisschen was versuchen. Aber halt in Grenzen. Wenn der Bescheid von der Uni nicht bindend ist, sollte man natürlich nicht klagen usw.
    Wie ich finde ein guter Einwand. Vielleicht solltest du an die moralische Verpflichtung der Uni appelieren, zumal sie dir ja schon schriftlich eine Zulassung geschickt haben. Ich weiß nur nicht wie die was daran drehen sollen, wenn der Fehler nicht bei der ZVS liegt

    Denn die können dir ja nicht einfach nen Platz geben, obwohl noch Leute in der Liste vor dir sind, da es sich ja um ein Vergabegesetz handelt und das illegal wäre...

    Wir können ja mal alle Brainstormen...
    Es grüßt der medijan

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