Servus!
Ich hab hier mal ne kleine Frage, und zwar: heute habe ich unverhofft Post von der Uni Ulm erhalten, der zu entnehmen war, dass ich zum WS 08/09 einen Studienplatz über das Nchrückverfahren bekommen habe.
Alles klasse - es ist nur leider so, dass ich damit nicht mehr gerechnet habe und nun zum 01.11. ein FSJ machen werde, davor bin ich aber ab 06.10. auf einer Schulung.
Absagen kann ich das nun nicht mehr, da mir dann die Stornogebühren für den Rettungshelferlehrgang berechnet werden würden - und die sind ziemlich knackig.
Soweit ich mich erkundigt habe (über inet) heisst es ja, dass einem i. d. R. der Studienplatz dann zum nächsten WS in diesem Falle bei Wiederbewerbung an der selben Uni für den selben Studiengang vor allen anderen Bewerbern gewährt wird.
Auszug:
Grundsätzlich gilt: Wer ein FSJ oder FÖJ geleistet hat, darf bei derBewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Ein zuBeginn oder während des FSJ/FÖJ zugewiesener Studienplatz verschafftbei einer erneuten Bewerbung bei oder nach Ende des Dienstesden Vorrang vor allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern beider Auswahl (für denselben Studiengang); denn bei der Auswahl nachWartezeit zählt die FSJ/FÖJ-Zeit natürlich als Wartezeit. In einigenFällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerberinnenund Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an. Näheres dazu ist beim Studentensekretariatder jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Kann ich nun wirklich davon ausgehen, sprich hat da jemand Erfahrung damit??
Danke und Gruß auch!