teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.10.2008
    Beiträge
    3
    Servus!

    Ich hab hier mal ne kleine Frage, und zwar: heute habe ich unverhofft Post von der Uni Ulm erhalten, der zu entnehmen war, dass ich zum WS 08/09 einen Studienplatz über das Nchrückverfahren bekommen habe.
    Alles klasse - es ist nur leider so, dass ich damit nicht mehr gerechnet habe und nun zum 01.11. ein FSJ machen werde, davor bin ich aber ab 06.10. auf einer Schulung.

    Absagen kann ich das nun nicht mehr, da mir dann die Stornogebühren für den Rettungshelferlehrgang berechnet werden würden - und die sind ziemlich knackig.

    Soweit ich mich erkundigt habe (über inet) heisst es ja, dass einem i. d. R. der Studienplatz dann zum nächsten WS in diesem Falle bei Wiederbewerbung an der selben Uni für den selben Studiengang vor allen anderen Bewerbern gewährt wird.

    Auszug:

    Grundsätzlich gilt: Wer ein FSJ oder FÖJ geleistet hat, darf bei derBewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Ein zuBeginn oder während des FSJ/FÖJ zugewiesener Studienplatz verschafftbei einer erneuten Bewerbung bei oder nach Ende des Dienstesden Vorrang vor allen übrigen Bewerberinnen und Bewerbern beider Auswahl (für denselben Studiengang); denn bei der Auswahl nachWartezeit zählt die FSJ/FÖJ-Zeit natürlich als Wartezeit. In einigenFällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerberinnenund Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an. Näheres dazu ist beim Studentensekretariatder jeweiligen Hochschule zu erfragen.

    Kann ich nun wirklich davon ausgehen, sprich hat da jemand Erfahrung damit??
    Danke und Gruß auch!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    präDOC Avatar von Hardyle
    Mitglied seit
    16.11.2006
    Ort
    uulm
    Semester:
    Done
    Beiträge
    3.809
    Hey, congratz erstmal zum Studienplatz!

    Vorweg: Dieses Thema gibt es schon paar mal im Forum; sogar - ich meine - zwei neuere Beiträge aus aktuellerem Anlass ... Suchfunktion!

    Aber weil du es bist hier kurz meine Erfahrung: Ja, es funktioniert! Hab letztes Jahr einen Studienplatz an der Uni Ulm erhalten und mir den dieses Jahr nach meinem FSJ wieder eingefordert!
    Du musst dieses Jahr nichts machen, zieh dein FSJ durch und bewerbe dich nächstes Jahr fristgerecht bis Ende Mai, mache dein Häckchen bei "bevorzugte Auswahl nach Dienst", oder wie es heißt, schick deine Bescheinigungen mit, schreibe nur Ulm in der Adh-Quote auf die Liste (OP1!!!) und du solltest deinen Platz zurückerhalten!
    Freu dich schon mal auf ein Studium in Ulm. ;)

    P.S.: Nächstes Jahr erhälst du die Zusage dann auch schon im August. ;)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    04.10.2008
    Beiträge
    3
    Zitat Zitat von Hardyle
    Hey, congratz erstmal zum Studienplatz!

    Vorweg: Dieses Thema gibt es schon paar mal im Forum; sogar - ich meine - zwei neuere Beiträge aus aktuellerem Anlass ... Suchfunktion!

    Aber weil du es bist hier kurz meine Erfahrung: Ja, es funktioniert! Hab letztes Jahr einen Studienplatz an der Uni Ulm erhalten und mir den dieses Jahr nach meinem FSJ wieder eingefordert!
    Du musst dieses Jahr nichts machen, zieh dein FSJ durch und bewerbe dich nächstes Jahr fristgerecht bis Ende Mai, mache dein Häckchen bei "bevorzugte Auswahl nach Dienst", oder wie es heißt, schick deine Bescheinigungen mit, schreibe nur Ulm in der Adh-Quote auf die Liste (OP1!!!) und du solltest deinen Platz zurückerhalten!
    Freu dich schon mal auf ein Studium in Ulm. ;)
    hrmm ok, danke für die info dann mal ...

    kurz und knapp: ich muss das fsj nicht schon angefangen haben, um den nun erhaltenen studienplatz wieder einzufordern, sondern mach eben im okt. den lehrgang und ab nov. beginn ich das fsj ... ?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
    Mitglied seit
    24.09.2008
    Ort
    BaWü
    Semester:
    almost done..
    Beiträge
    747
    Hm, ich würd mal nachfragen, ob du wirklich Kosten tragen musst, wenn dein lehrgang noch gar nicht angefangen hat. Vielleicht geht das noch?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    präDOC Avatar von Hardyle
    Mitglied seit
    16.11.2006
    Ort
    uulm
    Semester:
    Done
    Beiträge
    3.809
    Ist der Lehrgang teil deines FSJs? Dann beginnst du ja praktisch schon im Oktober! Was steht auf deinen Bescheinigungen?
    Im Merkblatt der ZVS heißt es wie folgt: "Nur wer zu Beginn oder während des Dienstes eine Zulassung von der ZVS oder von einer Hochschule erhalten hat, besitzt einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst."
    http://www.zvs.de/Service/download/M06a.pdf

    Du kannst in deinem Fall noch mal genau bei der ZVS nachfragen, aber ich würde sagen, dass es funktionieren sollte ...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook