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Diamanten Mitglied
Ach du wieder
Danke für die Antworten. Ich genieß jetzt trotzt krank ein paar Kinderfreie Stunden und gehe mit meinem
Mann was essen
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Auf dem Weg zurück...
Ihr müsst halt nur darauf achten, dass mindestens 7/12 Monaten, die Tür die Elterngeldberechnung herangezogen werden, Du noch in III bist. Kurz vor oder nach der Geburt (im Mutterschutz gibt’s ja noch quasi volles Gehalt) zu wechseln ist unproblematisch. Bei uns hat mein Mann auch III, wir haben aber in den Schwangerschaften auch mich III haben lassen und dann wieder zurückgewechselt.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
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Diamanten Mitglied
Ja aber für das Elterngeld ist es doch egal ob ich III oder V habe. Mehr als 1800€ kann ich doch eh nicht bekommen und das bekomme ich mit beiden Steuerklassen. Also könnten wir quasi zur Geburt wechseln? Dauert Ja 1-2 Monate bis umgesetzt wird und dann würde ich in Mutterschutz ja noch mein Gehalt bekommen richtig?
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Diamanten Mitglied
Ja klar kannst du das machen, bzw. Empfiehlt es sich sogar, wenn dein Mann die Partnermonate nimmt. Ihr solltet aber 1-2 Monatsgehälter Steuerrückforderung einplanen in dieser Kombi.
Das „Ausgleichen“ bezieht sich ja nur auf die Liquidität unter dem Jahr. Letztendlich habt ihr nach der EST-Erklärung in beiden Fällen das gleiche Netto
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Auf dem Weg zurück...
Okay, mir war in dem Moment irgendwie nicht klar, dass Du Vollzeit arbeitest und anscheinend dann soviel verdienst. Ich hatte nie volles Elterngeld.
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
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