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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #25736
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Ach du wieder
    Danke für die Antworten. Ich genieß jetzt trotzt krank ein paar Kinderfreie Stunden und gehe mit meinem
    Mann was essen



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  2. #25737
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Ihr müsst halt nur darauf achten, dass mindestens 7/12 Monaten, die Tür die Elterngeldberechnung herangezogen werden, Du noch in III bist. Kurz vor oder nach der Geburt (im Mutterschutz gibt’s ja noch quasi volles Gehalt) zu wechseln ist unproblematisch. Bei uns hat mein Mann auch III, wir haben aber in den Schwangerschaften auch mich III haben lassen und dann wieder zurückgewechselt.

    LG
    Ally
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  3. #25738
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Ja aber für das Elterngeld ist es doch egal ob ich III oder V habe. Mehr als 1800€ kann ich doch eh nicht bekommen und das bekomme ich mit beiden Steuerklassen. Also könnten wir quasi zur Geburt wechseln? Dauert Ja 1-2 Monate bis umgesetzt wird und dann würde ich in Mutterschutz ja noch mein Gehalt bekommen richtig?



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  4. #25739
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ja klar kannst du das machen, bzw. Empfiehlt es sich sogar, wenn dein Mann die Partnermonate nimmt. Ihr solltet aber 1-2 Monatsgehälter Steuerrückforderung einplanen in dieser Kombi.
    Das „Ausgleichen“ bezieht sich ja nur auf die Liquidität unter dem Jahr. Letztendlich habt ihr nach der EST-Erklärung in beiden Fällen das gleiche Netto



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  5. #25740
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Okay, mir war in dem Moment irgendwie nicht klar, dass Du Vollzeit arbeitest und anscheinend dann soviel verdienst. Ich hatte nie volles Elterngeld.

    LG
    Ally
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