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  1. #1
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    Hi!

    Da ich heute einen Brief, mit der vernichtenden Kopfzeile "Ablehnungsbescheid" bekommen habe, hab ich mal ein wenig auf der ZVS-Seite geschaut und folgendes gefunden:

    Termine für den Versand der Bescheide sowie die Fristen für die Erklärung der Annahme und Einschreibung im bundesweiten Studienplatzangebot Bescheidversand im bundesweiten Auswahlverfahren

    11. Februar 2009 Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS-Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit.
    Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: bis 24. Februar 2009.

    13. Februar 2009 Versand der Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der ZVS - Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit. Sollten Sie ca. zwei Tage nach diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an die ZVS.

    5. März 2009 Versand der Zulassungsbescheide (erste Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 16. März 2009.

    23. März 2009 Versand der Zulassungsbescheide (zweite Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 30. März 2009.

    23. März 2009 Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Sollten Sie ca. zwei Tage nach diesem Termin noch keinen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an die ZVS. Überschreiten Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes, verlieren Sie den Studienplatz. Die Nachrückverfahren

    3. April 2009 Versand der Zulassungsbescheide im ersten Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 9. April 2009.

    17. April 2009 Versand der Zulassungsbescheide im zweiten Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH). Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes am 23. April 2009.
    Verstehe ich das richtig, das das nur der Ablehnungsbescheid für die Abibesten-/Wartezeitquote war, an denen ich sowieso nicht teilgenommen habe, und mein "richtiger" Bescheid irgendwann zwischen dem 5. und 25. März eintrudelt?

    Oder klammere ich mich da an einen Strohhalm?

    Danke schonmal für eure Antworten.

    Lg
    Knapp



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  2. #2
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    ne, das ist auch schon zum teil adh und zwar die adhs wo eine vorauswahl durch die ZVS statt findet...
    Wenn du dir die Adh seite durch liest müsste da stehen an welchen adhs zu teilnimmst und an welchen nicht...
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  3. #3
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    Also auf einem anderen der Blätter steht noch folgendes:
    An folgenden Hochschulen nehmen Sie ohne Auswahlverfahren der ZVS teil:
    Gießen
    An folgenden Hochschulen nehmen Sie nach einem Vorauswahlverfahren teil:
    Berlin
    Köln

    Ich steig da nimmer durch^^

    Wo steht denn das es auch schon teilweise für die ADH gilt? Hab halt nur gefunden, dass es sich nur um die Besten/Warter handelt...

    Danke!

    Tante Edith sagt:

    Hier auch mal die entsprechende Textpassage aus dem ZVS-Info-Heftchen:
    Am 13. Februar 2009 versendet die ZVS die entsprechenden Ablehnungsbescheide. Gleichzeitig benachrichtigt Sie die ZVS darüber, an welcher Hochschule Sie am AdH teilnehmen. Mit dem Versand der Bescheide ist das Auswahlverfahren in der Abiturbestenquote und in derWartezeitquote abgeschlossen. Es gibt kein Nachrückverfahren. Studienplätze, die nicht angenommen wurden, werden anschließend im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben
    Geändert von KnappTwo (14.02.2009 um 20:30 Uhr)



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  4. #4
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    teilweise gibt es beim adh ne vorauswahl durch die ZVS (köln, Berlin)
    falls du da rausfällt bekommst du dafür schon den ablehnung bescheid...

    Gießen hat keine vorauswahl von der Zvs und deshalbbist du in gießen im adh
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  5. #5
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    Mir geht es genau so wie dir. Das ist aber ganz normal. Die ZVS schickt jedem Bewerber auch denen, die bei der Wartezeit-/Abibestenquote gar nicht teilgenommen haben, einen Ablehnungsbescheid. Ist halt alles automatisiert.

    Beim zweiten Blatt erfährst du nur an welchen Unis du durch die Vorauswahl gekommen bist. Aber naja wenn man bei der Vorauswahl schon scheitert, ist das peinlich, weil man sich die Vorauswahlkriterien vorher angucken kann und je nach dem die Unis wählt



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