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hi klausi,
ob man sich aus wissenschaftlichen gründen befreien lassen kann... dazu kann ich nichts genaues sagen, dazu solltest du auf jeden fall die zvs-info und die infoblätter zu zweitstudiengebühren der jeweiligen unis, an denen du es erwägst, medizin zu studieren, lesen. BWL ist auch ein NC-Fach, aber ich weiß nicht/glaube nicht, daß es mit nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen anders ist.
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Geändert von Katharina (14.12.2005 um 13:13 Uhr)
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