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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wenn ich mir Stellenanzeigen durchlese steht da meist drin: "Bezahlung nach TV-Ärzte" und wenn ich mir die ansehe, steht da ein Einstiegsgehalt von ca 3600€ brutto. Die TV-Ärzte ist ja in 2 geteilt und gilt für Ärzte an Unikliniken und kommunalen Krankenhäusern. Da ist man als Assistenzarzt ja i.d.R. angestellt. Wie kann es also sein, dass hier beklagt wird man würde weniger verdienen?

    Gibt es da Haken? Ich möchte mich halt gern gut informieren wie es so aussieht da draußen und habe von Ärzten, die ich persönlich gesprochen habe solche Sachen noch nicht gehört. Aber man weiß ja nie...

    P.S. Bitte kein Streit. Sachliche Antworten reichen



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  2. #2
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    ich denke das liegt daran, dass nach allen abzügen der netto-gehalt viel zu wenig ist für die geleistete arbeit.



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  3. #3
    endlich fertig! Avatar von lala
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    [QUOTE=fluffy_duck;766885 Die TV-Ärzte ist ja in 2 geteilt und gilt für Ärzte an Unikliniken und kommunalen Krankenhäusern. Da ist man als Assistenzarzt ja i.d.R. angestellt. Wie kann es also sein, dass hier beklagt wird man würde weniger verdienen?
    [/QUOTE]

    Naja- zum Einen ist brutto nicht gleich netto und von 3600 bleiben da vlt 1800 übrig. Zum Anderen gibt es noch sehr viele andere Tarifverträge als den TVÄ-VKA und TVÄ-TdL....es gibt jede Menge kirchlicher Häuser oder private Häsuer, es gibt landesweite Unterschiede, es gibt die Zentren für Psychiatrie usw....kann also gut sein, dass andere Anfänger weniger kriegen!
    Und verglichen mit dem was man so vor 5 Jahren noch hatte (oder gar als AiP!!) sind 3600 natürlich super- sehe ich auch so!



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