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  1. #1
    gegenfrage
    Guest
    Ich habe zum Sommersemester 09 einen Studienplatz für HM an der Charité erhalten - über das AdH.

    Da ich zur Zeit einen Dienst ableiste und erst zum Wintersemester beginnen kann, habe ich mich Wiederbeworben, um dann meinen Platz nach dem Dienst in bevorzugter Auswahl wahrzunehmen.

    Und weil es keinen Grund gab länger zu warten, habe ich gleich letzten Mittwoch meinen Antrag losgeschickt (natürlich nur Berlin beim AdH auf Platz 1 gesetzt, sonst nichts und noch das Kästchen "bevorzugte Auswahl nach dem Dienst" angekreuzt). Und dann habe ich gleich Donnerstagmorgen den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an die ZVS geschickt und das hinzugefügt, was auf dem Antrag stand, nämlich eine "Kopie der früheren Zulassung". Ich habe einen ganz normalen Ausdruck des ZVS-Briefes vom Sommersemester genommen.

    Heute stöbere ich etwas auf der ZVS-Seite und finde das:

    "Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise:

    Machen Sie bitte nur dann die frühere Zulassung geltend, wenn Ihr Dienst spätestens am 30. April 2009 endet und Sie bei Dienstbeginn oder während Ihres Dienstes in dem für den jetzt beantragten Studiengang

    * von der ZVS zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: unbeglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides) oder
    * im Auswahlverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule).
    * im Losverfahren der Hochschule zugelassen wurden (erforderlicher Nachweis: beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides der Hochschule)"
    http://www.zvs.de/Antragstellung/HinweiseZA/Dienst.htm

    Jetzt macht sich etwas Panik in mir breit. Ich bin ja übers AdH zugelassen worden - hätte ich jetzt eine beglaubigte Kopie des Charité Briefes schicken sollen?

    Kann es sein, dass ich jetzt keine Zulassung erhalte, weil ich einen Formfehler begangen habe?

    Hilfe?!



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  2. #2
    Anti-Hysteriker Avatar von dos
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    Nein, es reicht eine normale Kopie des ZVS-Zulassungsbescheides. Von der Charite hast du ja gar keine Zulassung bekommen, die haste von der ZVS

    Außerdem beglaubigte Kopie des Einberufungsbescheides und eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung. Sonst nüscht.

    //Außerdem könntest du fehlende Unterlagen noch nachreichen.



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  3. #3
    gegenfrage
    Guest
    Naja, ich hab von der Charité durchaus Unterlagen bekommen mit einem Briefchen, dass ich zugelassen bin bzw. der Einladung zur Immatrikulation.

    Die Frage ist ja: Adh = Zulassung durch Hochschule und "von der ZVS zugelassen" = Zulassung über Abibestenquote/Wartezeit ?

    Und ich mache gerade einen Europäischen Freiwilligendienst und die Bescheinigung hatte ich schon letzte Bewerbung mitgeschickt, also wollten die gar keine mehr.


    Danke schonmal für deine Antwort.

    Wenn hier jemand Erfahrungen zum Thema Unterlagen nachreichen hat, wär ich sehr dankbar.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ich klinke mich einfach mal mit ein hier...
    Allerdings finde ich in meinen Unterlagen nichts weiteres als dieses "Briefchen", in meinem Fall von der Uni Düsseldorf in dem steht "Willkommen beim Medizinstudium an der Uni DDorf...usw" und keinerlei richtige Zulassung.

    Jetzt hoffe ich natürlich, dass es das ist, was die ZVS von mir sehen will und ich das richtige Blatt nicht aus Versehen ins Altpapier geworfen habe -.-

    Hilfreich wäre, wenn jemand kurz beschreiben oder zeigen könnte wie diese Zulassung aussehen muss.



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  5. #5
    Anti-Hysteriker Avatar von dos
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    Das mit der beglaubigten Kopie von der Hochschule kann ich noch nicht nachvollziehen.

    Denn: Eine beglaubigte Kopie erhält man nur, wenn das Original mit Unterschrift usw. versehen ist. Der Brief von der Charité kam bei mir mit gedruckter Unterschrift. Rechtlich gesehen also nicht wirklich ein gültiges Dokument.



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