- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
naja bei uns wars halt immer so dass wir durch eine umgestaltung des semester ablaufs mitte februar scheinfrei sind, und danach 6 monate vom Dekanat als "vorlesungsfreie zeit für Famulaturen oder strukturiertes selbststudium"-deklariert sind. An de formulierung vorlesungsfrei kann das LPA da also nicht zuviel beanstanden. Nur scheint es so zu sein, dass man die Famulaturen bis zum 15.04. nachweisne muß´und bis zum 10.06 nachreichen kann. Das widerspricht aber wie ich finde direkt der AO weil dadrin erstens nicht steht, dass die Famulaturen Zugangsvoraussetzung fürs PJ sind(nur dass man sie vorher gemacht haben muß, als vorraussetzung stehen sie erst für m2) und weil zweitens unter dem Famulatur paragraphen ausdrücklich steht, dass die famulaturen zwischen m1 und PJ gemacht werden müßen damit sie annerkannt werden: da steht nix von zwischen m1 und 2 monate vorm PJ^^
Naja ich werd mich mal mit den freundlichen Herren ausm LPA zusammensetzen und mal sehen wie die das sehen/rechtfertigen^^