In Bonn bekommt man die Studiengebühren auch dann wieder, wenn man noch nicht exmatrikuliert ist. Es reicht die Vorlage der Prüfungseinladung zum Examen.
Grüße.
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Hallo!
Ich wollte mal fragen, ob noch jemand-außer wahrscheinlich mir- sich jetzt bis zum 15. Mai exmatrikulieren lässt, um die Studiengebühren zurück zu bekommen?
Das Schriftliche liegt ja jetzt hinter uns und es geht "nur" noch darum, das Mündliche zu bestehen...Man hat wohl nur arge Probleme, wenn man da dann durchfällt...was wohl eher unwahrscheinlich ist oder?
Meine Krankenkasse würde sich da sogar kulant zeigen und mich als Student weiter laufen lassen...
Würde nur gerne wissen, ob es da draußen noch andere Leute gibt, die das machen wollen oder schon gemacht haben?
In Bonn bekommt man die Studiengebühren auch dann wieder, wenn man noch nicht exmatrikuliert ist. Es reicht die Vorlage der Prüfungseinladung zum Examen.
Grüße.
das ist in Göttingen leider nicht der Fall...
Die meisten meiner Kommilitonen (inklusive mir) machen das so, einige sogar schon vorm Schriftlichen, da das Examen ja keine universitäre Veranstaltung, sondern eine Staatliche ist. Das mit dem Wiederimmatrikulieren beim (sicher unwahrscheinlichen) Durchfallen sei in der Regel problemlos. So wurde es uns vom LPA mitgeteilt.
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Hey Girasol!
Das klingt ja schon mal gut!! Ich hab nämlich das Gefühl, dass nur ich das so machen will....
Ich rufe gleich mal beim LPA Hannover an und erkundige mich da!
Danke