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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,
    auf dieser Seite hier http://www2.zvs.de/index.php?id=618 steht was über die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes. Ist das das gleiche wie die Immatrikulation? Wenn nicht, was muss man da genau machen und ist die Immatrikulationsfrist die gleiche, oder muss man zuerst annehmen und die Immatrikulationstermine sind viel später?
    Das Problem ist, dass ich Ende August bis Mitte/Ende September in den Urlaub fahren wollte (früher geht nicht wegen Praktikum und Geld) und jetzt überhaupt nicht weiß wie ich das terminlich machen soll. Vor allem kann ich überhaupt nicht abschätzen wann ich zugelassen werd (DN 1,7 --> Hochschulverfahren oder Nachrückverfahren). Für die Immatrikulation könnte ich ja evtl. meinen Eltern eine Vollmacht erteilen. Würde das auch bei der "Annahme" gehen?
    Danke schonmal im Voraus



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Im Zulassungsbescheid steht dann der genaue Ablauf nochmal drauf bis wann du an der
    Uni sein mußt um dich einzuschreiben und was du mitbringen mußt.
    Die 2.Seite des Zulassungsbescheid war sons Schriebs das du hiermit den Studienplatz annimmst.Mußte unterschrieben abegeben werden.
    Ansonsten halt Vollmache+Ausweis.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Weiß von der Uni des Saarlandes dass du nen Immatrikulationsantrag ausfüllen muss und dort trägst du eine Nummer ein die du von der ZVS bekommst. Dann musst du das alles ausfüllen, Foto dazu und Krankenkassen Bescheinigung und das musst du dann alles weg schicken zur Uni. Dafür hast du ca. 1 Woche zeit. Steht aber alles auf dem Bescheid. Zur Uni musst du dann erst am Anfang des Semesters. Ob das bei allen Unis so ist weiß ich allerdings nicht.
    lg fallenangel



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  4. #4
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    Musste man das dann unterschrieben zur Uni mitnehmen oder an die ZVS senden?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Ne läuft alles über Uni.



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