teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 22
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.12.2002
    Beiträge
    3

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Prolog

    Die mündliche Prüfung des Physikums ist bestanden? Glückwunsch! ... Nein? Ach, noch nicht bestanden, kommt noch. Lernen soll doch helfen und einmal hören, was von den bekannten Prüfenden – nachlesbar im Gruselkabinett der Fachschaft - so gefragt wird!

    Bei solchen Worten nicken wir ab: sind doch die Worte lediglich freundlich und kaum informativ.

    Was? Prüfung nicht bestanden?... Ach, Fünf in Biochemie! ... Zu dumm; nicht mehr in die neuen Praktikumsunterlagen gesehen!

    Der Dialog scheint schon lebensnäher. Zum Kauf der Praktikumsunterlagen muss nun einmal ein Anreiz geschaffen werden. Das kann doch jeder verstehen.

    Was? Die Eins in Anatomie zählt nicht bei der Fünf in Biochemie?

    Hier kann man doch noch einmal hinhören.

    Na ja, die Prüfung kann man wiederholen. Lernen soll doch helfen und einmal hören, was von den bekannten Prüfenden so gefragt wird!

    Das ist rekursiv: keine Wiederholungen. Doch halt:

    Eine Fünf in der mündlichen Prüfung nur wegen einer Fünf in einem Fach ist verdammt hart. ... Was, für einige Kommilitonen war das sogar die letztmögliche Prüfungschance? Echt ein Hammer. ... Wie bitte, drei Chancen sind genug? Nein, drei korrekte Prüfungen sind genug, aber nicht eine willkürliche Bewertung!


    Die mündliche Prüfung nach der Ärztliche Approbationsordnung

    Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) wird als Ordnung von Bundesgesundheitsministerium nach Zustimmung des Bundesrates erlassen und gilt bundesweit. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die ÄAppO überall und von jedem eindeutig verstanden wird.

    So geht das Landesprüfungsamt (LPA) Hamburg – wohl nicht als ganz einziges - in seiner Anwendung einen anderen Weg. Vergibt ein Prüfer im seinem Fach der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Der mögliche Ausgleich in der Ärztlichen Vorprüfung - also dem so genannten Physikum – mit mindestens der Note „gut“ ist eher illusorisch.

    Die Ärztliche Vorprüfung wurde vor Jahrzehnten in Form von Multiple Choice eingerichtet. Mit einem verheerenden Ergebnis: eine zu hohe Durchfallquote. Darüber war man in den nachfolgenden Jahren eher froh, denn anders hätte man die wachsenden Studierendenzahlen nicht bewältigen können. Zudem haben sich in den späteren Jahren mittels verwaltungsgerichtlicher Urteile immer mehr Studierende eingeklagt. Mitte der 80-er Jahre war aber nicht die hohe Durchfallquote erschrecklich: erschrecklich war, dass es jeden Studierenden treffen konnte und solche getroffen hat, die gar nicht getroffen werden sollten.

    Dazu musste Abhilfe geschaffen werden: der mündliche Prüfungsteil. Der ministerielle Entwurf der ÄAppO von 1986 sah ihn noch nicht vor. Es war der zustimmungspflichtige Bundesrat, der auf der Ergänzung bestand. Zum mündlichen Prüfungsteils wurde konsequent eine Ausgleichsmöglichkeit eingerichtet: ein schriftliches „mangelhaft“ konnte nun durch das mündliche „gut“ ausgeglichen werden. So war und ist das Physikum im Grenzfall für als befähigt erachtete Studierende noch zu bestehen. Und es ging und geht auch andersherum: einige Kandidaten können mit der Benotung ihrer mündlichen Leistungen locker vom Beruf des Mediziners verabschiedet werden.


    Kollegialprüfung statt Fachprüfungen

    Man soll dem Physikum keine Willkürmöglichkeiten unterstellen. Die Ausgleichsmöglichkeit zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil kann einen im kognitiven Wissen – das durch den schriftlichen Teil abgefragt wird - schwachen Kandidaten retten. Dies durch eine entsprechende Ergänzung des Regierungsvorschlag der ÄAppO zu ermöglichen, war die Absicht des zustimmungspflichtigen Bundesrates.

    Im mündlichen Prüfungsteil sollen die Prüflinge (dieses Wort gebraucht die ÄAppO) nachweisen, dass sie – kurz gesagt – nicht nur gelernt, sondern das Wesentliche begriffen und insbesondere dessen klinische Bedeutung erkannt haben. Genau dies wird als Voraussetzung angesehen, um das klinische Studium erfolgreich absolvieren zu können. Diese Voraussetzung zu prüfen ist nicht allein die Sache des dazu - durch das LPA staatlich - bestellten Prüfers, sondern der Prüfungskommission insgesamt.

    In vielen Berufen des Gesundheitswesens sind Fachprüfungen vorgesehen, in denen der jeweilige Fachprüfer die Einzelnote feststellt. Die Gesamtnote wird in diesem Fall als arithmetisches Mittel der Einzelnoten gebildet; nicht so in der Medizinerausbildung.

    Der mündliche Teil der Ärztlichen Vorprüfung ist - wie zuvor gesagt - als Kollegialprüfung vorgeschrieben. Die Prüfungskommission legt eine Gesamtnote – und sofern einzelne Noten quasi hilfsweise gebildet werden auch diese – obligatorisch gemeinsam fest. Und noch exakter: bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Fakultative Einzelnoten werden – wenn überhaupt – regelhaft auf die Prüfungsfächer Anatomie, Biochemie etc. bezogen. Denkbar wären durchaus fachübergreifende Einzelnoten wie Grundlagenkenntnis und prinzipielles Verständnis, Erkennen der klinischen Bedeutung etc.

    Es ist eben die Kollegialprüfung die Prüflinge (s.o. Anmerkung) vor der Willkür eines einzelnen Prüfers schützt.


    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

    Kaum war die mündliche Prüfung durch die Approbationsordnung eingeführt, da erwischte es irgendeine unglückliche Kandidatin in Baden-Württemberg. Sie hatte den schriftlichen Teil des Physikums bestanden. In der mündlichen Prüfung erhielt sie für ein Fach zwar ein Gut, im anderen aber eine Fünf und die Prüfung war nicht bestanden. Nun begehrte sie gerichtlich die Zulassung zu den klinischen Semestern mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung; schließlich sei die Fünf doch mit der Zwei ausgeglichen.

    Das VG Stuttgart beschloss im Herbst 1989 die Ablehnung des Antrags. In der Begründung wurde ausgeführt, dass in jedem Fach der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen zu erbringen wären, andernfalls könne die Gesamtnote nicht besser als „mangelhaft“ lauten.

    Die zwingende Bewertung „mangelhaft“ im Fall einer Einzelfachbenotung mit „mangelhaft“ sieht heute noch immer das LPA B.-W. vor. Andernorts wird teils anders verfahren, so beispielsweise in Hessen, Berlin, M.-V. und Sachsen: in diesen LPÄ wird auf die ÄAppO verwiesen, wonach grundsätzlich die Prüfungskommission ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit trifft: bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Basta.


    Erst in Kombination wird ein Strick draus

    Manchmal wünscht sich der eine oder die andere in Hamburg, die Leiterin des LPA hätte mehr Zeit mit ihrem Hund spazieren zu gehen; gerne alle Zeit dazu. Die Dame aus der Rechtsaufsicht dürfte sie gerne begleiten.

    Nein, das ist nicht böse gemeint. Irgendjemand hat doch die letale Mischung einer Fachprüfung mit der Mangelhaft-Regelung erfunden haben.

    Man müsste es wohl oder übel hinnehmen, wenn die Prüfungskommission sich darin einig ist, dass die vom Prüfling dargebotenen Kenntnisse im Fach Dingsda zu arg enttäuschend seien, um damit die mündliche Prüfung insgesamt bestehen zu können. Jede müsste es wohl oder übel auch hinnehmen, wenn die Prüfungskommission sich darin einig wäre, dass die Kandidatin zwar prima gelernt, aber leider wenig verstanden hätte.

    Nur so wird nicht entschieden.

    Das LPA Hamburg und wohl auch andere scheinen es den Prüfern zu überlassen, welche formelle Prüfungsform sie wählen. Das Ergebnis ist: jeder Prüfer schreibt soviel er kann. Während der Kollege prüft, wird geschrieben. Für eigene Fragen ist kein Raum: der Kollege prüft ja. Dem Kandidaten mal eine unglückliche Frage anders formulieren: der Kollege prüft doch. Zuhören: nein, der Kollege prüft und der andere Prüfer schreibt. Der arme Prüfer fürchtet bereits die Klagen der durchgefallenen Kandidaten: dann hat er sein „Privatprotokoll“ der Prüfung und der Kandidat nur ein gestresstes und damit schlechtes Gedächtnis. Bei einem „privaten“ Protokoll ist das ein Heimspiel für den Prüfer.


    Epilog

    Mein Kollege hat Ihre Leistungen im Fach Dingsda nur mit mangelhaft bewerten können. Die Prüfungsnote für die mündliche Prüfung lautet damit mangelhaft. In meinem Fach – na ja. Es tut mir leid, Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können.

    Doch verehrte(r) Vorsitzende(r)! Die Prüfungskommission bestimmt die Note; bei Stimmengleichheit entscheidet Ihre Stimme. Sie hätten allerdings bei der Prüfung durch den Kollegen in jedem Fall zuhören müssen. Und umgekehrt ebenso!


    Widerspruch

    Es kann nur geraten werden, mindestens einen der drei Prüfungsversuche im Physikum zu bestehen.

    Wenn man gerade deshalb scheitert, weil in einem Fach der mündlichen Prüfung eine Fünf gegeben wurde und die Gesamtnote allein deshalb eine Fünf wurde und zudem die Prüfer abwechselnd gar nicht zugehört haben, dann heißt die Frage: Widerspruch gegen Bescheid über das Ergebnis der mündlichen Prüfung?

    Das kann man sich überlegen, wenn es der erste Prüfungsversuch war: wer weiß, was noch passieren wird. Das soll man sich überlegen, wenn es der zweite Versuch war: es wird enger. Das muss man überlegen, wenn es der dritte Versuch war.

    Widerspruchsverfahren kosten Geld, wenn der Widerspruch abgewiesen wird. Dann hilft nur eine Klage beim Verwaltungsgericht. Klagen kosten Geld, wenn der Antrag abgewiesen wird. Aber halt, soweit muss es nicht können. Die Gerichte brauchen so ihre Zeit und hoffentlich besteht man die nächste Prüfung. Dann kann man die Klage getrost zurückziehen und es wird billiger.

    Zuallererst muss man allerdings einen Widerspruch formulieren. Das haben einige Kommilitonen bereits früher so gehandhabt, dann wohl die Prüfung bestanden: zumindest ist dieses Kapitel in bisher offenbar nicht ausgeurteilt.

    Rechtsberatung ist bei Rechtsanwälten erhältlich. Doch man muss erst einmal darauf kommen, dass einem geholfen werden kann.
    Geändert von EhlRieckRus (12.12.2002 um 13:17 Uhr)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
    Mitglied seit
    23.08.2002
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Klinik - oder so;-)
    Beiträge
    1.152
    In den Prüfungsunterlagen meines IMPP stand, dass in jedem Fall der Prüfungsvorsitzende die Note festsetzt.
    Natürlich sind mündliche Prüfungen alles andere als objektiv, aber eine Fünf gibt es nicht für nichts und wieder nichts. Da muss man schon mit den Fehlern klotzen. Niemand kassiert eine Fünf, weil er nicht alle Thalamuskerne aufzählen kann oder irgend'nen Rückenmuskel nicht weiß. Da kann man mir viel erzählen, ich glaube es nicht. Schließlich ist den Profs schon klar, dass sie Verständnis prüfen sollen, statt fünf weitere Multiple-Choice-Fragen ranzuhängen. Ich verwette meinen Namen darauf, dass jeder Prüfer mit der mündlichen Prüfung einen Gegenpol zur schriftlichen aufbauen will, mal mehr, mal weniger.

    Außerdem darf man nicht vergessen: Die Prüfer kassieren keine Kopfgeldprämie für das Aussieben von Studenten im Physikum. Im GEgenteil: Je mehr Studis der Referenzgruppe sie durchboxen, desto mehr Knete regnet's für die Uni.

    So traurig ist die Tragödie Physikum eigentlich auch nicht.

    cu
    luckyblue



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.12.2002
    Beiträge
    3
    Hallo luckyblue,

    1. das IMPP hat mit den mündlichen Prüfungen der Ärztlichen Vorprüfung absolut nichts zu tun. Die Durchführung dieser ist in der ÄAppO, einem Bundesgesetz geregelt und auch N U R dort definiert.

    2. du glaubst also nicht , das gewisse Prüfer nicht einmal ansatzweise dazu in der Lage sind, die Institution und insbesondere den Sinn der mündlichen Prüfung zu verstehen bzw. korrekt zu erfassen? Leider ist dem aber so, immerhin wurden die mündlichen Prüfungen u. a. aufgrund von massiven Studentenprotesten quasi als Ausgleichmöglichkeit zu der schriftlichen Prüfung des IMPP geschaffen. Weiterhin regelt auch hier erneut die ÄAppO was in den mündlichen Prüfungen abgefragt werden soll (Gesamtüberblick, klnische Bezüge, Querverbindungen, usw...), insbesonder kognitives Wissen ist unangebracht, da vom IMPP abgefragt.

    3. du verwettest also deinen Namen auf tausende dir unbekannte Prüfer? Sehr mutig, nein, wohl eher leichtsinnig!

    4. zum Thema "Kopfgeldprämien": durch den zunehmenden Erfolg von sich einklagenden Studienbewerbern, immerhin ist die freie Berufswahl grundrechtlich verankert, wurde schon vor langer Zeit ein "geheimer Lehrplan" nötig, der die Studentenzahlen aufgrund von hohen Durchfallraten limitiert. Diesen "geheimen Lehrplan" gibt es in ganz Deutschland, ich kenne sogar Professoren die öffentlich darüber sprechen und gar kein Geheimnis daraus machen, 50% aller Studierende aus dem Studium "herauszukicken".

    Vielleicht solltest du dir über deine Aussagen noch einmal ein paar Gedanken machen und das nächste Mal lieber erst das Gehirn einschalten, bevor du so etwas von dir gibst.
    In diesem Sinne,
    viele Grüße und ein frohes neues Jahr,
    EhrRieckRus



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #4
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
    20.08.2001
    Ort
    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
    Beiträge
    7.026
    Original geschrieben von EhlRieckRus

    Vielleicht solltest du dir über deine Aussagen noch einmal ein paar Gedanken machen und das nächste Mal lieber erst das Gehirn einschalten, bevor du so etwas von dir gibst.
    In diesem Sinne,
    viele Grüße und ein frohes neues Jahr,
    EhrRieckRus
    Meines bescheidenen Wissens nach funktioniert lucky´s gehirn normalerweise gnaz gut. Ich kann zwar verstehen, bzw. bin selbst der Meinung, daß mündliche Prüfungen teilweise Meilen von der geforderten Objektivität antfernt stattfinden, jedoch kann ich jetzt die von dir angeführten 50% absolut nicht nachvollziehen. Bei uns sind beim Physikum 5 Leute von 120 wegen der mündlichen durchgefallen...das sind wenn ich richtig rechne ganze 4,16 %...abgesehen davon muß man auch differenzieren zwischen Prüflingen, die "rausgeprüft" werden und solchen, die nach einer mündlichen Prüfung ihren mißerfolg externalisieren und Gott, die Welt und vor allem die ach so fiesen Prüfer für ihr versagen verantwortlich machen....

    Frohes neues Jahr

    Der Frosch
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #5
    DE-Systemprofiteur!
    Mitglied seit
    04.07.2002
    Ort
    München
    Semester:
    as horsemen pass by
    Beiträge
    3.807

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Irgendwie habt ihr beide ein bißchen Recht. Froschkönig damit,daß nicht so extrem viele durchs mündliche Physikum sausen (denke,es sind so ca. 8-15 %,will mich da nicht festlegen ), EhlRick damit,daß die Profs schon einen gewissen Siebsatz im Kopf haben (ob der bei 50% für die Vorklinik steht,sei dahingestellt). Ich finde mündliche Prüfungen haben immer was von einer Schnitzeljagd-sie sind oft unkalkulierbar, sehr subjektiv und wenn Du glaubst,es geht nicht mehr,kommt meist doch irgendwo wieder ein Schnitzelchen her. Ich jedenfalls bin froh, daß ich diesbezüglich nur noch ein Mal in den Ring muß,da mir die schriftlichen Prüfungen doch Klassen lieber sind (was nicht heissen soll,daß ich mündlich jetzt so schlecht gewesen wäre).
    Nur noch ein kleiner Tip an alle Physikumskandidaten-lasst euch nicht von Komilitonen/Fachschaft/Freunden/Geschwistern etc. ins Boxhorn jagen - auch den gefürchtetsten A**** kann man knacken,ich hatte damals auch ne böse Kombi (Ana/Biochemie) und es ging dann doch recht gut.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook