teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Thema: Notengebung

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Unregistriert
    Guest

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hey!
    Leider finde ich nirgends was über die Notengebung...
    Ist das immer in 10%-Schritten? Also immer 32 Punkte?
    wird das dann angepasst, wenn die Gleitklausel angewendet
    wird? Und was ist, wenn Fragen gestrichen werden!?
    Wie wars denn in den letzten Jahren?
    Lg



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.08.2009
    Ort
    in der Kürze liegt die Würze
    Semester:
    1. Klin.
    Beiträge
    104
    ich hab zwar kein Physikum geschrieben, weiß es aber annähernd.

    Es wird eine Bestehensgrenze ermittelt, durch die Leistungen, die die Referenzgruppe erbringt. Sie kann max. 60 Prozent betragen, liegt aber glaub meist so bei 50,x Prozent.

    Die Bestehensgrenze ist eine 4. Beispiel 180 Pkt. = 4

    So aus der Restpunktezahl ... also zum Beispiel 316 gewertete Fragen ... also 316 - 180 = 136 = Rest ergibt dann deine Note, die besser als 4 sein kann ...

    Wenn du also von diesen Restpunkten, die möglich wären, 75 % hast ... hast du eine 1 ... also 180 Pkt (Bestehensgrenze) + 75% der Restpunkte .... insgesamt entspricht das immer so ca. 90% der Gesamtpunktezahl.

    hier der auszug der Appo

    §14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.

    §14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
    Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note
    "sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
    "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
    "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
    "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent

    der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.08.2009
    Ort
    Leipzig
    Semester:
    4
    Beiträge
    4
    Habe da früher mal was von medi-learn gelesen ;):
    Note 1: Bestehensgrenze erreichen und 75% der restlichen Fragen richtig beantworten
    Note2:Bestehensgrenze erreichen und 50-75% der restlichen Fragen richtig beantworten
    Note3:Bestehensgrenze erreichen und 25-50% der restlichen Fragen richtig beantworten
    Note4:Bestehensgrenze erreichen und keine oder weniger als 25% der restlichen Fragen richtig beantworten
    Note5-6:weniger als die Bestehensgrenze
    ich hoffe das hilft weiter



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.04.2009
    Beiträge
    33

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de




    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook