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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    ich habe die Berufserlaubnis nach (§13 ZHG) bekommen, in der drin steht:

    beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitetende Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik in fachlicher abhängiger Stellung.

    Was heißt das? Muss ich als Assistenzzahnarzt arbeiten? Oder kann ich als "nicht selbständiger" Zahnarzt arbeiten? Was bedeutet hier "nicht selbständiger"

    Wie viel verdient man da im Durchschnitt?

    Mein Zahnmedizin Diplom ist aus einem nicht EU Land, außerdem habe ich einen Titel zum Kieferorthopäden in Frankreich erworben. (Möchte auch in einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie arbeiten)

    Danke im vorraus

    lg



  2. #2
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    ..das heißt, Du darfst nur unter Aufsicht ausüben.
    Dein Chef muss immer dabei sein , er soll sich deine Arbeit anschauen, schrittweise, - so ist es zumindest "theoretisch", praktisch hab auch "ohne Aufsicht " gearbeitet - (niemand hat so viel Zeit immer hinter dir zu laufen - das sage ich aus Erfahrung!)
    "Nicht selbstständig" - bedeutet, dass Du (noch) keine Praxis übernehmen darfst.
    ....Musst Du so ne Art "Gleichwertigkeitsprüfung" geben?
    ...Dann sind wir "in die gleiche Pfanne", hallöchen!!!



  3. #3
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    Ah. hätte beinah vergessen: im Durchschnitt verdient ein Assistenzzahnarzt in ersten 2 Jahre zw. 1500 - 2300 -2500 euro Brutto - als Festgehalt.
    Viel Glück!



  4. #4
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    Zitat Zitat von Dr.Dora Beitrag anzeigen
    ....Musst Du so ne Art "Gleichwertigkeitsprüfung" geben?
    ...Dann sind wir "in die gleiche Pfanne", hallöchen!!!
    Hi !

    Ja das muss ich auch, ich weiß aber noch nicht so viel darüber (eigentlich garnichts), wann willst du sie denn ablegen? Kannst du mir vielleicht mehr Infos darüber geben? Was genau tust du um dich dafür vorzubereiten ?

    lg

    ciao



  5. #5
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    hi, schreib mir eine email an: [email protected], dann können wir uns darüber unterhalten. Gruß!



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