Danke hennessy für die tipps,
werd ich mir gut beiseite legen und für später aufheben
Danke hennessy für die tipps,
werd ich mir gut beiseite legen und für später aufheben
Entschuldige bitte, Hennessy, aber da muss ich Dir teilweise widersprechen: Die Fremdkapitalzinsen für praxisrelevante Kredite gelten als Betriebskosten und sind bereits bei der Ermittlung des Praxisertrags von den Einnahmen abgezogen worden. Sie müssen also nicht vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden.
Außerdem werden bei der Ermittlung der Praxiskosten auch Beträge für die Abschreibung der Praxiseinrichtung angesetzt und von den Einnhamen abgezogen.
Das sind also fiktive (rechnerische) Kosten, denen nicht zwangsläufig Ausgaben gegenüberstehen.
Was man mit diesem Betrag macht, interessiert das Finanzamt nicht. Du kannst es je nach Bedarf für Darlehenstilgungen, Rücklagen oder ein neues Cabrio
benutzen.
Viel mehr als 5200 bis 5400 sind es bei Steuerklasse 1 nach Abzug der Lohnsteuer und der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen wirklich nicht. Wieviel für die Krankenversicherung weg geht hängt eben davon ab, wie man da versichert ist.
Wenn man den GKV-Beitrag nimmt, sind es etwa 5200 Euro netto, sagt zumindest dieser Steuerrechner
gut, dann eben zum mitschreiben:
ein verheirateter angestellter za mit 10000 monatsbrutto hätte ca. 6000 netto, während einem niedergelassenen verheirateten kollegen bei einem monatspraxisüberschuss von 10000 nur ca. 4500-5000 netto blieben. fakt.