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  1. #11
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    Danke hennessy für die tipps,
    werd ich mir gut beiseite legen und für später aufheben



  2. #12
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    Zitat Zitat von hennessy Beitrag anzeigen
    Natürlich musst Du die Darlehensraten noch von dieser Summe abziehen. Allerdings kannst Du die Zinsen steuerlich geltend machen.
    Entschuldige bitte, Hennessy, aber da muss ich Dir teilweise widersprechen: Die Fremdkapitalzinsen für praxisrelevante Kredite gelten als Betriebskosten und sind bereits bei der Ermittlung des Praxisertrags von den Einnahmen abgezogen worden. Sie müssen also nicht vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden.

    Außerdem werden bei der Ermittlung der Praxiskosten auch Beträge für die Abschreibung der Praxiseinrichtung angesetzt und von den Einnhamen abgezogen.

    Das sind also fiktive (rechnerische) Kosten, denen nicht zwangsläufig Ausgaben gegenüberstehen.

    Was man mit diesem Betrag macht, interessiert das Finanzamt nicht. Du kannst es je nach Bedarf für Darlehenstilgungen, Rücklagen oder ein neues Cabrio
    benutzen.



  3. #13
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    Zitat Zitat von primus Beitrag anzeigen
    ... ein angestellter mit 10000 brutto hätte netto deutlich mehr...
    Achja ? Deutlich mehr als 5000Euro netto bei 10000 Brutto ? Hm ... wäre mir neu !



  4. #14
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    Zitat Zitat von McZahnAG Beitrag anzeigen
    Achja ? Deutlich mehr als 5000Euro netto bei 10000 Brutto ? Hm ... wäre mir neu !
    Viel mehr als 5200 bis 5400 sind es bei Steuerklasse 1 nach Abzug der Lohnsteuer und der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen wirklich nicht. Wieviel für die Krankenversicherung weg geht hängt eben davon ab, wie man da versichert ist.
    Wenn man den GKV-Beitrag nimmt, sind es etwa 5200 Euro netto, sagt zumindest dieser Steuerrechner



  5. #15
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    o`zapft is
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    gut, dann eben zum mitschreiben:
    ein verheirateter angestellter za mit 10000 monatsbrutto hätte ca. 6000 netto, während einem niedergelassenen verheirateten kollegen bei einem monatspraxisüberschuss von 10000 nur ca. 4500-5000 netto blieben. fakt.



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