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Zitat von
submode
Dein Antrag wird ja erst rechtskräftig, wenn alle Formulare vorliegen...
Falsch! Der Antrag ist rechtskräftig, am Tag, an dem er bei der Behörde eingeht. Am Tag, an dem der letzte notwendige Nachweis vorliegt wird meist bereits die Approbation erteilt.
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Zitat von
Bezirksregierung Düsseldorf
Hinweis: Eingang der letzten erforderlichen Unterlagen = Approbationsdatum!
Diese ganze Diskussion mit "wann was wie lang wie gültig" in Ehren: kennt einer von euch wenigstens Gerüchtehalber jemanden, der das Gesundheitszeugniss oder Führungszeugnis nochmal hinschicken musste? Ich hab von einem solchen Fall noch nicht gehört...
Macht euch doch nicht sonen Stress! Konzentriert euch lieber aufs Mündliche.
Zitat von
LPA BW
Reichen Sie den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin bitte vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung bei uns ein. Die ärztliche Bescheinigung, die persönliche Erklärung und das Führungszeugnis dürfen - bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage bei uns - nicht älter als 1 Monat sein.
Zitat von
Regierung Oberbayern
Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“. Darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein und ist bei der Meldestelle zu beantragen, die es direkt an die Approbationsbehörde schickt.
...
Die Regierung ist bemüht, die Approbation als Arzt oder Ärztin so zeitgerecht zu erteilen, dass die ärztliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums bzw. Erlöschen einer befristeten Berufserlaubnis ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Das setzt voraus, dass die erforderlichen Nachweise unverzüglich beschafft werden und die Approbation rechtzeitig, d.h. etwa zwei Monate vor dem Ende des Studiums bzw. der bisherigen Tätigkeit, beantragt wird.
Zitat von
Bezirksregierung Düsseldorf
6. Ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“, das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf, bei Beantragung des Führungszeugnisses bitte vermerken lassen: „Approbation als Arzt“