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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Bildspezialistin
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    Zitat Zitat von submode Beitrag anzeigen
    Dein Antrag wird ja erst rechtskräftig, wenn alle Formulare vorliegen...
    Falsch! Der Antrag ist rechtskräftig, am Tag, an dem er bei der Behörde eingeht. Am Tag, an dem der letzte notwendige Nachweis vorliegt wird meist bereits die Approbation erteilt.

    -->
    Zitat Zitat von Bezirksregierung Düsseldorf
    Hinweis: Eingang der letzten erforderlichen Unterlagen = Approbationsdatum!
    Diese ganze Diskussion mit "wann was wie lang wie gültig" in Ehren: kennt einer von euch wenigstens Gerüchtehalber jemanden, der das Gesundheitszeugniss oder Führungszeugnis nochmal hinschicken musste? Ich hab von einem solchen Fall noch nicht gehört...
    Macht euch doch nicht sonen Stress! Konzentriert euch lieber aufs Mündliche.
    Zitat Zitat von LPA BW
    Reichen Sie den Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin bitte vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung bei uns ein. Die ärztliche Bescheinigung, die persönliche Erklärung und das Führungszeugnis dürfen - bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage bei uns - nicht älter als 1 Monat sein.
    Zitat Zitat von Regierung Oberbayern
    Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“. Darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Monat sein und ist bei der Meldestelle zu beantragen, die es direkt an die Approbationsbehörde schickt.
    ...
    Die Regierung ist bemüht, die Approbation als Arzt oder Ärztin so zeitgerecht zu erteilen, dass die ärztliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums bzw. Erlöschen einer befristeten Berufserlaubnis ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann. Das setzt voraus, dass die erforderlichen Nachweise unverzüglich beschafft werden und die Approbation rechtzeitig, d.h. etwa zwei Monate vor dem Ende des Studiums bzw. der bisherigen Tätigkeit, beantragt wird.
    Zitat Zitat von Bezirksregierung Düsseldorf
    6. Ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“, das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf, bei Beantragung des Führungszeugnisses bitte vermerken lassen: „Approbation als Arzt“



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  2. #52
    Platin Mitglied
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    inhale/exhale: Pulmologie...
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    Ist Euch schon mal aufgefallen, dass hier alle das gleiche Procedere runterbeten?
    Falsch! Der Antrag ist rechtskräftig, am Tag, an dem er bei der Behörde eingeht. Am Tag, an dem der letzte notwendige Nachweis vorliegt wird meist bereits die Approbation erteilt.
    ...und damit wird der ganze Kram rechtskräftig, dem Antrag wird nachgekommen und wir erhalten die Approbation. Ansonsten würdest Du ja ohne den bürokratischen Akt die Approbation bekommen. Würdest Du länger als vier Wochen warten, um, zum Beispiel, das ärztliche Attest abzugeben, müsstest Du ein neues Führungszeugnis beantragen.

    "Ich kann nicht als Arzt arbeiten, weil ich den Ablauf des Erhaltes der Approbation verrafft habe..."



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  3. #53
    Registrierter Benutzer
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    18.08.2005
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    21
    Hallo!

    So langsam mache ich mir Sorgen um meine Approbationsurkunde. Ich habe den Antrag am 5. November gestellt und das ist jetzt über 6 Wochen her. Mein Führungs- und Gesundheitszeugnis ist also aktuell nicht mehr gültig und die Approbation ist immer noch nicht da.
    Bei meinen Freunden ist sie schon angekommen, nur ich warte noch.

    Bei der Approbationsurkunde haben die den Hörer daneben gelegt und auf Emails gibts keine Antwort.

    Geht es anderen auch so und kann ich noch hoffen, dass alles noch kommt?



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  4. #54
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Sechs Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind, finde ich arg komisch. Washeißt Hörer daneben gelegt? Besetzt oder sie gehen ran und lassen Dich dann verhungern? Versuch es weiter mit anrufen. Geh über die Zentrale oder sonst was. Das klingt komisch.



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  5. #55
    Gold Mitglied
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    Also, wenn's nicht zu weit weg liegt, würd ich da mal persönlich aufkreuzen, wenn du telefonisch keinen erreichst bzw. sie dir auf ne Mail nicht antworten.



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