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Hallo!
Ich bin gerade dabei meine BEwerbung für das kommende SS fertig zu machen und wollte sicherheitshalber nochmal nachfragen:
In welcher Quote gelten die Sonderanträge?
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Es gibt mehr als einen Sonderantrag....welchen meinst du? Ich denke es dreht sich hier wahrscheinlich um den Ortswunsch, der gilt meines Wissens nach für die Wartezeitquote.
Härtefallantrag fällt komplett aus der Quote raus.
Nachteilsausgleichanträge für die jeweilige Quote relevant.
Sonst gibts die Infos auch auf www.zvs.de und weiterhin viel Glück für das SS10!
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