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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    06.04.2009
    Ort
    Hamburg
    Beiträge
    567
    Hallo!
    Ich bin gerade dabei meine BEwerbung für das kommende SS fertig zu machen und wollte sicherheitshalber nochmal nachfragen:
    In welcher Quote gelten die Sonderanträge?



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  2. #2
    Pharmazie-Student
    Mitglied seit
    22.11.2009
    Ort
    Kiel
    Semester:
    Pharmastudium
    Beiträge
    40
    Es gibt mehr als einen Sonderantrag....welchen meinst du? Ich denke es dreht sich hier wahrscheinlich um den Ortswunsch, der gilt meines Wissens nach für die Wartezeitquote.
    Härtefallantrag fällt komplett aus der Quote raus.
    Nachteilsausgleichanträge für die jeweilige Quote relevant.

    Sonst gibts die Infos auch auf www.zvs.de und weiterhin viel Glück für das SS10!



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