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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    1
    Hi,

    Ich wollte mal hören ob sich für den RA (ohne Abitur) neue Möglichkeiten für die Bewerbung zum Studium durch die neuen Gesetze ergeben.

    Der Link hier: http://www.google.de/url?sa=t&source...5560gVQ8MvJ9jA

    In welchem Fall könnte man auf 1.5 zurückgreifen?
    Könnte man so als RA eine Fortbildung machen?! Welche?! Um dann direkt die Hochschulzugangsberechtigung ohne weitere Prüfung zu bekommen? Wie ein Meister z.b. auch?



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  2. #2
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Beim Rettungsassistenten sind mir keine entsprechenden Abschlüsse bekannt. In der Pflege ist es häufig die Fachkrankenpflegeweiterbildung. Diese neuen Regelungen sind (glaub ich) noch nicht wirklich erprobt und bisher war es Sache der Landesregierungen, welche Abschlüsse welchen Zugang (oder Zugang zu einer Zulassungsprüfung) erlauben. Erkundige dich am besten bei der Landesschulbehörde.
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