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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    ......
    Geändert von kpsow (08.02.2010 um 11:35 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Du müsstest bis jetzt 10 Wartesemester haben, aber Vorsicht, schließt Du ein Studium an einer deutschen Uni (weiß nicht, ob da Master auch zählt) dann kannst Du keine Zulassung mehr über die Wartezeit-Quote bekommen.

    Am besten Du informierst Dich mal direkt bei der ZVS.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von pottmed Beitrag anzeigen
    schließt Du ein Studium an einer deutschen Uni (weiß nicht, ob da Master auch zählt) [ab]
    Wieso sollte der Master nicht zählen?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Weil es im Prinzip ein Postgraduate-Studiengang ist und da ist die Frage ob man deshalb die Wartezeit verliert, aber ich glaube auch das es so ist.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  5. #5
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    es geht doch nicht darum, dass man durch einen master die wartezeit verliert, sondern dass man sich als master nicht mehr für ein erststudium bewerben kann und sich somit als zweitstudienbewerber bewirbt. und als zweitstudienbewerber wird die wartezeit gar nicht berücksichtigt.

    @threadersteller: überleg dir auf jeden fall, ob du einen abschluss an einer deutschen uni machen willst und wie dann deine chancen stehen, ein zulassungsbeschränktes studium zu beginnen. Alles mal vorrausgesetzt, man gilt mit einem master als zweitstudienbewerber!
    Viel Glück



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