Was besagt die Quotenverteilung 20:20:60?

Dieses Vergabeverfahren wird seit dem Wintersemester 2005/06 angewendet.
Danach gehen 20 % der Studienplätze an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen können. Die nächsten 20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Der Löwenanteil der Studienplätze, 60 % nämlich, wird von den Hochschulen selbst vergeben - allerdings koordiniert über die ZVS in Dortmund.
Bevor also die Universitäten ihr eigenes Auswahlverfahren starten können, werden 40% der Studienplätze von der ZVS zu gleichen Teilen nach Abiturnote und Wartezeit vergeben. Was danach mit den Bewerbungen geschieht, hängt von den einzelnen Bildungsinstituten ab. Seit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes haben die Hochschulen die Möglichkeit, sich 60% ihrer künftigen Studierenden selbst auszusuchen. Mögliche Verfahren sind Vorstellungsgespräche, Studierfähigkeitstests, die besondere Gewichtung von Einzelnoten, die Berücksichtigung von Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen. Auf den Internetseiten der ZVS und der Universitäten sollten Abiturienten genau recherchieren, welche Auswahlverfahren an den gewünschten Hochschulen angewendet werden. Doch völlig frei in der Gestaltung der Auswahlverfahren sind die Hochschulen nicht. Die Abiturdurchschnittsnote muss – so das Hochschulrahmengesetz – ein maßgebliches Kriterium sein. Egal, wie die Länder die Vorgabe des Bundes auslegen, eines ist klar: Abiturienten mit einem sehr guten Durchschnitt sind im Vorteil gegenüber Kandidaten, die wesentlich schlechtere Noten haben. Die Chancen verbessern sich insbesondere für die Bewerber und Bewerberinnen, deren Abiturnote sonst nicht für einen Studienplatz gereicht hätte. Ein Beispiel: Liegt der Numerus clausus bei 1,8 und der Bewerber hat einen Schnitt von 1,9, so hätten ihm nach altem System bis zu zehn Semester Wartezeit gedroht. Nun hat der Bewerber die Chance, im Vorstellungsgespräch zu überzeugen und das fehlende Zehntel wett zu machen.